Fusion Novartis/AstraZeneca wettbewerbsrechtlich unbedenklich
Die Fusion der beiden Agro-Sparten von Novartis und AstraZeneca wirft in der Schweiz keine wettbewerbsrechtlichen Probleme auf. Der Zusammenschluss ist laut der Wettbewerbskommission gemäss einer ersten Analyse nicht meldepflichtig.
Die Fusion der beiden Agro-Sparten von Novartis und AstraZeneca wirft in der Schweiz keine wettbewerbsrechtlichen Probleme auf. Der Zusammenschluss ist laut der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) gemäss einer ersten Analyse nicht meldepflichtig.
Auf eine Meldepflicht könne verzichtet werden, wenn einer der beiden Partner die Umsatzschwelle von 100 Mio. Fr. nicht erreiche, sagte Weko-Direktor Rolf Dähler am Mittwoch (08.12.) auf Anfrage. Das dürfte für AstraZeneca zutreffen. Der britische Konzern sei in der Schweiz kaum präsent.
Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) sei vorgängig über die Fusion orientiert worden, sagte Dähler. Noch offen ist, ob die EU-Wettbewerbsbehörden die Fusion unter die Lupe nehmen werden. Der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti sagte auf Anfrage, die Behörde habe im Zusammenhang mit der Syngenta-Fusion noch keine Unterlagen erhalten.
Novartis arbeite derzeit intensiv daran, die Dossiers für die Anmeldung der Fusion bei den Wettbewerbsbehörden der EU und der USA zusammenzustellen, sagte Konzernsprecherin Marguerite Mamane. Erste Kontakte mit den Behörden hätten bereits stattgefunden.
SRI und Agenturen
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