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Schweiz in der Pflicht, UNESCO-Welterbe zu stärken

Die Weinberge des Lavaux sind im letzten Jahr zum Zankapfel zwischen Winzern und Landschaftsschützern geworden. swiss-image.ch/Marcus Gyger

Die Schweiz beherbergt elf Welterbe-Stätten. Aber die Bevölkerung sei sich dieses kulturellen Reichtums und der erforderlichen Schutzbemühungen nicht richtig bewusst. Das sagt der Präsident der Schweizer UNESCO-Kommission.

Trotz der geringen Grösse der Schweiz befinden sich elf Natur- und Kulturstätten auf der Liste des UNESCO-WelterbesExterner Link, darunter die terrassenförmig angelegten Rebberge von Lavaux am Genfersee, die Altstadt von Bern oder der Stiftsbezirk St. Gallen.

“Aber das ist nicht bloss eine Serie von elf Museumsstücken”, sagt Jean-Bernard Münch, Präsident der Schweizer UNESCO-KommissionExterner Link. Münch gehörte zu den 200 Vertretern von eidgenössischen Departementen, Kantonen, Vereinen und der Tourismusbranche, die sich am Montag in Bern trafen, um eine ChartaExterner Link zur Sensibilisierung und zum Schutz des UNESCO-Welterbes in der Schweiz zu unterzeichnen.

Die Sensibilisierung habe zwar beim Schweizer Publikum zugenommen, sagt Münch, aber die meisten Leute seien sich nicht wirklich bewusst, worum es gehe.

Das Bewusstsein für den Reichtum der UNESCO-Welterbe-Stätten zu verbessern und sicherzustellen, “dass jede und jeder in der Schweiz mit diesen vertraut und stolz darauf ist”, ist nur ein Aspekt, den der Kommissionspräsident verfolgt.

Am gleichen Strick ziehen

Die neue Charta, die bereits seit einigen Jahren in der Pipeline stecke, sei zwar nicht revolutionär, aber ziele darauf ab, dass alle wichtigen Personen, “die in diesem Bereich tätig sind, am gleichen Strick ziehen”, sagt Münch.

“Es ist oft sehr komplex, diese Stätten zu leiten, und es ist nützlich, die Dinge auf Papier zu bringen, damit wir alle das Gleiche darunter verstehen. In der Vergangenheit war das Management ziemlich verzettelt und autonom, und die einzelnen Stätten litten unter einer gewissen Isolierung”, sagt er. Es gebe keine spezifischen Rechtsvorschriften über Kulturerbe-Stätten.

Seit der Einführung des Welterbe-Labels im Jahr1972 sind auf der UNESCO-Liste 1000 Stätten aus 161 Ländern aufgeführt. 191 Länder haben bisher die Konvention zum Schutz des Weltkultur- und Weltnaturerbes ratifiziert.

Die Schweiz ratifizierte sie1975. Das kleine Alpenland schaffte es erstmals 1983 auf die Liste mit der Altstadt von Bern, dem Stiftsbezirk St. Gallen und dem Benediktinerinnen-Kloster St. Johann in Müstair im Kanton Graubünden.

Letztes Jahr wurde die spektakuläre Weinterrassen-Landschaft Lavaux, die den Status des UNESCO Kulturerbes seit 2007 hat, zum Streitobjekt zwischen Umweltschützern und Weinbauern. Sie waren sich nicht einig in der Frage, wie viel Entwicklung im Naturerbe noch möglich ist. Im Mai 2014 lehnte eine Mehrheit der Stimmenden in der Region eine Initiative ab, die stärkere Regulierungen forderte.

Münch sagt, dass diese Abstimmung symptomatisch sei für das Missverständnis gegenüber den Welterbe-Stätten und deren Schutzstatus. “Die internationale Konvention bezweckt nicht, die Stätten in Stein zu meisseln. Die UNESCO ist sich bewusst, dass diese Stätten geschützt und untersucht werden müssen, aber sich auch – in Zusammenarbeit mit der örtlichen Bevölkerung – entwickeln dürfen.”, sagt er.

“Das Lavaux ist keine Natur-, sondern eine Kulturlandschaft, die von den örtlichen Weinbauern mitgestaltet worden war. Ohne Weinbauern würde es dort kein Lavaux mehr geben. Das gehört zusammen.”

2011 wurden auch die 56 prähistorischen Pfahlbauten in der Nähe des Neuenburgersees in die UNESCO-Liste aufgenommen. Eine internationale Bewerbung um die Aufnahme der architektonischen und städtebaulichen Arbeit des Schweizer Architekten Le Corbusier wartet noch auf eine offizielle Entscheidung.

Laut Münch stehen derzeit keine neuen Kandidaturen an,, aber das Bundesamt für Kultur sei offen für neue Bewerbungen, nachdem es “den Fuss vom Gaspedal genommen hat”.

Immaterielle Kulturgüter schützen?

Abgesehen von den elf Stätten, die den Schutz der UNESCO-Welterbe-Konvention geniessen, zieht die Schweiz in Betracht, für gewisse immaterielle KulturgüterExterner Link einen speziellen Schutzstatus zu gewähren. Dazu gehören könnten das Jodeln, das Uhrmacher-Handwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie (wie zum Beispiel die Schriftart Helvetica) oder das alle 20 Jahre stattfindende Winzerfest in Vevey, , die Alpsaison sowie die Osterprozession in Mendrisio und die Basler Fasnacht.

Es wird erwartet, dass die Schweiz bis Ende Monat eine endgültige Entscheidung zu ihrer Kandidatur fällt. Die UNESCO-KonventionExterner Link zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes hat die Schweiz 2008 ratifiziert.

(Übertragung aus dem Englischen: Peter Siegenthaler)

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