Zürcher Gericht spricht Vater von der Misshandlung der Tochter frei
Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen 30-jährigen Vater von der Misshandlung der eigenen Tochter freigesprochen. Es sei nicht eindeutig bewiesen, dass er dem Kind das Bein gebrochen habe.
(Keystone-SDA) Ein Ausruf der Erleichterung war Seitens der Angehörigen des Beschuldigten zu hören, als der Richter des Zürcher Obergerichts am Freitag dessen Freispruch verkündete.
Das Obergericht widerrief damit das Urteil der Vorinstanz, dem Bezirksgericht Bülach. Dieses hatte zuvor den Vater schuldig gesprochen und ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Es warf dem Mann vor, aufgrund von Überforderung im Juni 2023 massive Gewalt gegen die wenige Wochen alte Tochter ausgeübt zu haben wodurch er ihr den Oberschenkel gebrochen haben soll.
Er habe seiner Tochter nie etwas angetan, beteuerte der Vater am Prozess Ende Mai am Obergericht, wo er Berufung eingelegt hatte.
Beinbruch ohne Hämatome
Die erstellten Gutachten hätten nicht bestätigen können, dass der 30-Jährige seiner Tochter Gewalt angetan habe, gab ihm das Obergericht nun Recht. Häufig sei im Gutachten lediglich von «wahrscheinlichen Gegenvarianten» die Rede. Es blieben daher einzelne Fragen offen.
Zum Beispiel, ob eine Misshandlung möglich sei, obwohl weder bei Eintritt ins Spital noch bei der Entlassung des Kindes Hämatome am gebrochenen Bein festgestellt werden konnten. Die Oberschenkelverletzung könne daher nicht eindeutig auf eine Misshandlung zurückgeführt werden, begründete das Obergericht seinen Entscheid.
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Kind aufgrund einer bestätigten Genmutation den Knochenbruch erlitten habe.
Andere Personen kommen als Täter in Frage
Auch dass der Vater der Täter sei, sei nicht vorbehaltlos erwiesen. Denn das Mädchen habe sich während der mutmasslichen Tatzeit in der Obhut mehrerer Personen befunden. Eine Dritttäterschaft könne daher nicht ausgeschlossen werden.
Dem Vater wurde vom Gericht eine Genugtuung und eine Entschädigung für die 39 Tage, die er in Untersuchungshaft war zugesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.