
Zürcher Reinigungsfirma blitzt mit Klage gegen Gewerkschaft ab

Eine Zürcher Reinigungsfirma ist durch einen Artikel in einer Gewerkschaftszeitung nicht in ihrer Persönlichkeit verletzt worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Zwei frühere Angestellte äusserten sich über nicht bezahlte Arbeitsstunden und andere Mängel.
(Keystone-SDA) Das Bundesgericht hat in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Zürcher Handelsgerichts bestätigt und die Beschwerde der Reinigungsfirma abgewiesen. Diese hatte diverse Punkte des vorinstanzlichen Entscheids kritisiert und eine Genugtuung von 10’000 Franken gefordert.
Das höchste Schweizer Gericht folgt jedoch der Sicht der Vorinstanz, wonach die im Artikel geäusserten Aussagen teilweise nicht ausreichten, um die Beschwerdeführerin in ihrer Persönlichkeit zu verletzen. Ausserdem sei bei einigen Punkten der Wahrheitsbeweis erbracht worden.
Frühere Mitarbeiterinnen der Firma hatten darüber berichtet, dass gewisse Arbeitsstunden nicht bezahlt, in einem Fall die Probezeit über das rechtlich zulässige Maximum verlängert und die Mitarbeitenden respektlos behandelt worden seien. Ausserdem schilderten sie weitere Missstände. (Urteil 5A_890/2024 vom 27.8.2025)