
Zürcher Stadiongegner verlieren auch vor Verwaltungsgericht

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen den Gestaltungsplan für das Stadionprojekt "Ensemble" abgewiesen. Auch das Baurekursgericht als Vorinstanz hiess den Gestaltungsplan gut.
(Keystone-SDA) Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde gegen den privaten Gestaltungsplan vollumfänglich ab, wie das Projektteam am Dienstag mitteilte. Es stützte damit den vor rund zwei Jahren gefällten Entscheid des Baurekursgerichts in der Sache. In der Beschwerde gegen den Gestaltungsplan wurde unter anderem mit dem Schutz des Ortsbilds und dem Lärm argumentiert.
Das Projektteam appellierte in der Mitteilung vom Dienstag an die Fairness der Stadiongegner. Diese sollen das Projekt nicht mit juristischen Mitteln weiter verzögern.
Baustart frühestens 2028
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Baueingabe könnte laut dem Projektteam bereits in der ersten Jahreshälfte 2026 erfolgen. Mit dem Bau könnte – falls weitere juristische Auseinandersetzungen ausbleiben – 2028 begonnen werden.
Das Projekt beinhaltet den Bau eines neuen Fussballstadions zusammen mit hunderten von Wohnungen und mehreren Gewerbegebäuden auf dem Hardturm-Areal in der Stadt Zürich. Die Stadtzürcher Stimmberechtigten hiessen das Vorhaben 2020 an der Urne deutlich gut.
«Ensemble» wird vollumfänglich privat finanziert. Am Projekt beteiligt sind unter anderem die beiden Fussballclubs FC Zürich und GC Zürich.