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Aargauer Gemeinden sollen für Pflegeversorgung zuständig bleiben

Keystone-SDA

Der Aargauer Regierungsrat ist gegen eine Kantonalisierung der ambulanten und stationären Pflegeversorgung wie Spitex und Pflegeheime. Er zeigt sich jedoch bereit, die finanziellen Sorgen der Gemeinden genauer unter die Lupe zu nehmen.

(Keystone-SDA) Die demografische Entwicklung und die bestehenden Strukturen seien im Aargau regional sehr unterschiedlich. Daher seien lokale und regionale Lösungen einer zentralen Steuerung überlegen.

So begründet der Regierungsrat seine Haltung in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion aus den Reihen von FDP, Mitte, SP, Grünen und GLP. Sie forderten, dass der Kanton die Planung und den Finanzierungsanteil der ambulanten und stationären Pflegeversorgung übernimmt.

Derzeit liegt die Verantwortung für die Sicherstellung der Langzeitpflege bei den Gemeinden. Der Kanton unterstützt diese mit Pflegeheimlisten und Tarifordnungen.

Der Regierungsrat setzt weiterhin auf die vom Parlament gutgeheissene Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) 2030. Diese sieht vor, dass sich die Gemeinden zu Versorgungsregionen zusammenschliessen.

Zugeständnis an die Gemeinden

Obwohl der Regierungsrat die Motion ablehnt, signalisiert er Gesprächsbereitschaft. Er räumt ein, dass die steigenden Kosten im Pflegebereich und der hohe Investitionsbedarf die kommunalen Budgets zunehmend unter Druck setzen.

Während viele Gemeinden jahrelang Überschüsse erzielten, hätten sich die Aussichten inzwischen verdüstert. Vor diesem Hintergrund könne eine finanzielle Unterstützung durch den Kanton in den Fokus rücken. Der Regierungsrat ist daher bereit, die Motion als weniger verbindliches Postulat entgegenzunehmen.

In der Begründung der Motion hiess es, die Pflegerestkosten seien in fast allen Gemeinden im Vergleich zu anderen Ausgabenposten überdurchschnittlich gestiegen. Die Planung und die Bereitstellung der notwendigen Pflegeplätze auf lokaler und regionaler Ebene seien eine «kaum bewältigbare Aufgabe». Daher solle der Kanton die Planung und den Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand übernehmen.

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