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Aargauer Verbraucherschutz findet Mängel in Lebensmittelbetrieben

Keystone-SDA

In Aargauer Lebensmittelbetrieben ist die Reinigung und der Unterhalt von Anlagen und Geräten oftmals mangelhaft. Das geht aus dem Jahresbericht 2024 des kantonalen Amts für Verbraucherschutz hervor. Mängel stellte das Amt bei Lüftungen und Knochenbandsägen fest.

(Keystone-SDA) Es seien 63 der 148 kontrollierten Lüftungen beanstandet worden, heisst es im am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht. Die Quote der Beanstandungen beträgt 43 Prozent.

Der Hauptgrund seien die ungenügende Reinigung beziehungsweise die fehlende Dokumentation oder Angabe des Reinigungsintervalls. Bei den Knochenbandsägen setzte es bei 44 Prozent der Kontrollen eine Beanstandung ab.

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Die korrekte Reinigung und der fachmännische Unterhalt der zur Lebensmittelverarbeitung verwendeten Anlagen und Geräten sei entscheidend, um sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel herzustellen, schrieb das Amt für Verbraucherschutz im Bericht. Viele Konsumentinnen und Konsumenten erachteten die Kontrolle der Reinigung in Lebensmittelgeschäften als wichtigste Inspektion.

Das Amt für Verbraucherschutz kann die Benutzung von schmutzigen Geräten und Räumen verbieten. Das Amt sprach insgesamt 25 Verbote aus. Es ging um defekte Kühlgeräte oder um eine stark verschmutzte Fritteuse.

Rückstände in Aargauer Erdbeeren

In 21 von 23 Aargauer Erdbeer-Proben wurden Spuren von Rückständen von sogenannten Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Alle gemessenen Rückstandswerte seien jedoch unter der gesetzlich festgelegten Höchstwerte gewesen, heisst es. Die Anzahl der Rückständen pro Probe habe zwischen einem und neun verschiedenen Wirkstoffen variiert.

In zwei Proben wurde demnach die Höchstzahl von neun Wirkstoffen festgestellt. Diese Wirkstoffe werden als Fungizide eingesetzt. Sie sollen Pilzkrankheiten vorbeugen oder bekämpfen.

Mehr Leute melden eine Lebensmittelvergiftung

Im vergangenen Jahr verdoppelte sich die Zahl der Meldungen von Lebensmittelvergiftungen – und zwar von 9 auf 22 Meldungen. In den danach kontrollierten Betrieben seien Mängel bei der Handhabung und der Hygiene der Lebensmittel festgestellt worden, heisst es.

Dennoch habe kein direkter Zusammenhang zwischen den Erkrankungen und den konsumierten Lebensmitteln nachgewiesen werden können. Der Grund: Die Fälle sind nach Angaben des Amts oft erst mehrere Tage nach der Erkrankung gemeldet worden. Dies erschwere die Untersuchung, weil die in Verdacht geratenen Lebensmittel bei der Inspektion nicht mehr vorhanden seien.

Problemfall Rohwürste

Die Lebensmittelkontrolleure deckten auch falsch deklarierte Würste auf. Knapp ein Viertel von 13 untersuchten Rohwurstarten waren mit falscher Tierart deklariert, wie aus dem Bericht hervorgeht. Eine Salami war demnach mit Rind und Schwein deklariert – diese enthielt aber kein Rind – dafür Hirsch oder Reh.

Eine zweite Salami war mit Rind, Lamm und Poulet deklariert – sie enthielt jedoch kein Poulet. Eine Kulen-Rohwurst war mit Rind und Schwein deklariert – aber es war nur Schwein in der Wurst.

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