Bundesrat will historische Verkehrswege besser schützen
Bern - Historische Verkehrswege gehören zu den gefährdeten Kulturdenkmälern der Schweiz. Der Bund will sie deshalb besser schützen. Dazu hat der Bundesrat eine Verordnung erlassen. Kantone, Gemeinden und Private können so für den Erhalt dieser Verkehrswege künftig Subventionen anfordern.
Die Verordnung, die sich auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) stützt, tritt auf Anfang Juli in Kraft. Wichtigster Teil der Verordnung ist das Inventar der historischen Verkehrswege.
Enthalten sind etwa Römerstrassen, Saumpfade, Natursteinbrücken oder Hohlwege. Insgesamt sind es gemäss Angaben des Bundesamts für Strassen (Astra) 3700 Kilometer Verkehrswege, die unter Schutz gestellt wurden. Auf diesen Abschnitten ist die alte Bausubstanz noch gut sichtbar.
Aufgenommen wurden nur Verkehrswege von nationaler Bedeutung, welche sowohl über eine herausragende geschichtliche Bedeutung als auch eine ausserordentliche traditionelle Wegsubstanz verfügen. Nicht mehr sichtbare Teilstücke - vor allem im städtischen Raum - wurden nicht unter Schutz gestellt.
Unter Schutz stehen fortan beispielsweise grosse Teile des Saumpfads über den Gotthard, der Stockalperweg von Brig über den Simplon nach Italien, der Felsenweg am Bürgenstock oder die Hohle Gasse in Küssnacht (SZ).
Das Inventar besteht aus umfangreichen Kartenwerken und Texten. Die Aufnahme eines Objektes in das Bundesinventar bindet die Behörden des Bundes, aber auch diejenigen, die Bundesaufgaben erfüllen oder Bundesbeiträge beanspruchen. Bei Bauvorhaben müssen sie dafür sorgen, dass die im Inventar aufgeführten Objekte erhalten bleiben.
Das Inventar soll auch dazu dienen, auf das touristische Potenzial historischer Verkehrswege aufmerksam zu machen.