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Menschen in Asylzentren müssen besser vor Gewalt geschützt werden

Nach Ansicht der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter müssen Asylsuchende in Asylzentren besser vor Gewalt geschützt werden. (Bundesasylzentrum Zürich, Archivbild) KEYSTONE/WALTER BIERI sda-ats

(Keystone-SDA) Asylsuchende müssen in Asylzentren besser vor Gewalt geschützt werden. Dies zeigt ein Bericht der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF).

Sie empfiehlt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zu prüfen, was in der Betreuung geändert werden muss, damit Konflikte mit Gewalt vermindert werden können. Zudem sollen die beauftragten Sicherheitsunternehmen erfahrenes und fachkundiges Sicherheitspersonal rekrutieren, welches spezifisch für die Einsätze in den Bundesasylzentren ausgebildet wird. Sie sollten eine “deutlich tiefere und längere Ausbildung” erhalten.

Die Kommission hatte in den Jahren 2019 und 2020 mehrere Asylzentren überprüft und die Analyse und ihre Empfehlungen am Montag veröffentlicht. Demnach gibt es auch bei der Erkennung von vulnerablen Personen, Beschwerdemanagement, beim Zugang zur psychiatrischen Grundversorgung, bei den Disziplinarmassnahmen und vereinzelt bei der Infrastruktur noch Handlungsbedarf.

Grundsätzlich ist die Unterbringung von Asylsuchenden aber nach Einschätzung der Kommission menschen- und grundrechtskonform. Besonders positiv beurteilt die Kommission, dass für Kinder und Jugendliche in Asylheimen ein Grundschulunterricht eingeführt wurde und dass es im Bundesasylzentrum in Kreuzlingen (TG) eine Suchtsprechstunde gibt.

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