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Nationalrat berät Lockerung der Zweitwohnungsregelungen

Grosse Appartmenthäuser in einem Ferienort in den verschneiten Bergen
Gemeinden mit über zwanzig Prozent Zweitwohnungsanteil sollen vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative erstellte Wohnbauten leichter neu nutzen können. Eine solche Lockerung will der Nationalrat debattieren. (Themenbild) KEYSTONE/LAURENT GILLIERON Keystone

(Keystone-SDA) Der Nationalrat will die Beschränkungen des Wohnungsbaus in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen lockern. Wohngebäude, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative gebaut worden sind, sollen nicht nur abgerissen und wieder aufgebaut, sondern auch erweitert werden dürfen.

Mit 109 zu 78 Stimmen und gegen den Willen von SP, Grünen und GLP ist die grosse Kammer am Dienstag auf eine umstrittene Vorlage ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) eingetreten. Gemeinden mit über zwanzig Prozent Zweitwohnungen sollen altrechtliche Wohnhäuser leichter umbauen und neu nutzen können.

Konkret geht es um Gebäude, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative im März 2012 gebaut worden sind. In Gemeinden mit über zwanzig Prozent Zweitwohnungen dürfen solche Bauten heute nur beschränkt umgenutzt werden.

Der Bundesrat und eine Minderheit wollen, dass bei Abbrüchen, Wiederaufbauten und Erweiterungen entstehende zusätzliche Wohnungen ausschliesslich Erstwohnungen sein müssen. Den Anstoss zur Vorlage gegeben hatte Nationalrat Martin Candinas (Mitte/GR).

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