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Schweiz prüft Widerrufung des Asyls von 2000 Flüchtlingen

(Keystone-SDA) Bern – Die Schweiz prüft den Entzug des Asyls von 2000 Flüchtlingen. Betroffen sind Menschen aus ex-jugoslawischen Staaten mit Ausnahme von Serbien und Bosnien-Herzegowina, die vom Regime des ehemaligen serbischen Machthabers Slobodan Milosevic verfolgt worden waren.
Nach dem Fall des Milosevic-Regimes durch die Balkankriege in den 1990er Jahren habe sich die politische Situation in den Heimatländern dieser Menschen grundlegend verändert, sagte Sprecherin Marie Avet vom Bundesamt für Migration (BFM) am Freitag auf Anfrage zu Recherchen der Nachrichtenagentur SDA.
Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Slowenien sind mittlerweile unabhängige Staaten. Sie stehen auf der Länderliste des Bundesrats, in denen Sicherheit vor Verfolgung besteht.
Damit entspreche die Situation in den jeweiligen Heimatländern nicht mehr jener, “die seinerzeit die Flucht verursacht beziehungsweise zur Gewährung des Asyls in der Schweiz geführt hatte”, schreibt das Bundesamt in einem Brief an die Flüchtlinge, der der SDA vorliegt: “Wir beabsichtigen deshalb, Ihnen Ihre Flüchtlingseigenschaft abzuerkennen und Ihr Asyl zu widerrufen.”
Davon ausgenommen seien anerkannte Flüchtlinge aus Serbien und Bosnien-Herzegowina, sagte Avet. Dort könnten Schergen des einstigen Milosevic-Regimes immer noch an den Schalthebeln der Macht sein.
Betroffene können bleiben
Der Asylwiderruf und die Aberkennung des Status als Flüchtling bedeute aber nicht, dass die Betroffenen die Schweiz verlassen müssten. Die meisten seien schon seit vielen Jahren in der Schweiz und hätten eine befristete Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) oder eine unbefristete Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
Ebenfalls grundsätzlich keinen Einfluss habe der Widerruf des Asyl und die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft auf ein hängiges oder künftiges Einbürgerungsverfahren in der Schweiz, hiess es weiter. Nachteile könnten sich allenfalls bei der Sozialversicherung AHV/IV ergeben, wenn der Betroffene über zu wenige Beitragsjahre verfüge.
Allerdings müssen sich diese Menschen wieder Reisepässe aus ihrem Heimatland beschaffen.

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