Täter zu acht Jahren Freiheitssstrafe verurteilt
Bern - Acht Jahre wegen vorsätzlicher Tötung: Dieses Urteil fällte das Kreisgericht Bern-Laupen zum Eifersuchtsdrama vom April 2008 am Wohlensee bei Bern. Ein 30-jähriger Türke brachte damals seinen Rivalen mit einem Messerstich um.
Die Verteidigung hatte auf Totschlag und eine Strafe von einem bis drei Jahre plädiert. Das Gericht folgte diesem Antrag nicht. Es stimme zwar, dass der Mann im Affekt gehandelt habe, doch sei dieser nicht entschuldbar. Somit gehe es um vorsätzliche Tötung mit einem Strafrahmen von 5 bis 20 Jahren.
Die Tat erfolgte im Rahmen einer Aussprache zwischen den drei Beteiligten bei der Wohleibrücke in Hinterkappelen. Das Opfer, ein 36-jähriger Türke, gestand dort seine Liebe zur Frau des Angeklagten. Unmittelbar danach verletzte ihn der Täter mit einem tiefen Stich in den linken Brustkorb tödlich.
Zu Ungunsten des Angeklagten sprechen laut Urteilsbegründung die Wahl des einsamen Tatorts; für eine blosse Unterredung sei dies ungewöhnlich. Zudem gebe es keine Abwehrspuren, und der Stich sei mit "grosser Wucht" geführt worden.
Das Gericht berücksichtigte beim Strafmass, dass der Täter selbst die Polizei angerufen hatte und versuchte, die Blutung des Schwerverletzten zu stillen. Beim Opfer handelte es sich um einen Angestellten im türkischen Restaurant, das der Täter führte. Dort war es auch zur Begegnung mit der Frau gekommen, was zur verhängnisvollen Beziehung führte.