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Vater vergeht sich an Stieftochter - Mutter hilft mit

Dieser Inhalt wurde am 28. Mai 2010 - 20:09 publiziert
(Keystone-SDA)

Zürich - Achteinhalb Jahre Freiheitsentzug für einen 43-jährigen Mann und dreieinhalb Jahre für seine Ehefrau: Er hatte sich schwer an seiner seiner kleinen Stieftochter vergangen, sie hatte dabei geholfen. Das Zürcher Obergericht eröffnete sein Urteil.
Während fast zwei Jahren, von August 2006 bis Ende Juni 2008, vergriff sich der Mann immer wieder an seiner Stieftochter, die damals neun- bis elfjährig war. Seine Frau, die Mutter des Mädchens, half ihm, das Kind gefügig zu machen, beteiligte sich teils sogar an den Taten. Die sexuellen Übergriffe hörten erst auf, als das Ehepaar am 1. Juli 2008 verhaftet wurde.
Nicht nur die Stieftochter hatte zu leiden. In der Untersuchung wurde bekannt, dass der Mann seinen heute 16-jährige Sohn immer wieder bedroht, geschlagen und gequält hatte. Unter anderem hatte er ihm zweimal ein scharfes Küchenmesser an den Hals gehalten und gedroht, ihn zu töten.
Im Mai 2009 verurteilte das Bezirksgericht Winterthur den gebürtigen Türken zu sechs Jahren und seine Ehefrau zu 30 Monaten Freiheitsentzug. Der Berufungsprozess fand im März 2010 unter Ausschluss von Öffentlichkeit und Medien statt. Das Obergericht sprach den Mann der sexuellen Nötigung, der mehrfachen Gefährdung des Lebens und weiterer Delikte schuldig und verschärfte die Strafe deutlich.
Es verpflichtete den Angeklagten, seiner Stieftochter ein Schmerzensgeld von 30'000 Franken und seinem Sohn ein solches von 5000 Franken zu entrichten. Dazu kommt eine Schadenersatzzahlung für das Mädchen in noch unbekannter Höhe. Die Frau hat ihrer Tochter eine Genugtuung von 10'000 Franken zu entrichten.

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