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Bankenvergleich: Hearing über Verteilplan

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Mit Aufrufen, sich für faire Lösungen einzusetzen, ist am Montag in New York das Hearing zum Verteilplan des Bankenvergleichs eröffnet worden. Auf Grund dieser Anhörung will der zuständige Richter Korman über die Inkraftsetzung des Plans entscheiden.

«Dies ist ein weiterer Schritt auf dem langen Weg, eine faire Lösung zu finden», sagte US-Richter Edward Korman am Montagmorgen (20.11.) vor dem Bundesbezirksgericht in Brooklyn bei der Eröffnung des öffentlichen Hearings. Er hatte den 1,25 Mrd. Dollar schweren Vergleich zwischen Schweizer Grossbanken, Sammelklägern und jüdischen Organisationen am 9. August abgesegnet.

Über 40 Vertreter von Klägern sowie Holocaust-Überlebende legten vor rund 200 Zuhörern ihre Meinung zum Verteilplan dar, der vom «Special Master» Judah Gribetz ausgearbeitet worden war. Richter Korman wird anschliessend die Stellungnahmen auswerten und später die Entscheidung über eine Inkraftsetzung des Plans fällen.

Anwaltshonorare später festlegen

Peter Widmer, Vertreter der Schweizer Banken, sagte gegenüber Medienvertretern, dass es den Banken hauptsächlich darum gehe, keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zuzulassen. Natürlich werde man aber kleinere Kompromisse eingehen müssen.

Elan Steinberg, Exekutivdirektor des World Jewish Congress, erwartete vom Hearing keine grossen Überraschungen. Die besonders umstrittene Frage der Anwalts-Honorare wird nach seinen Worten am 7. Dezember an einem zusätzlichen Hearing erörtert.

Der Sammelklägeranwalt Burt Neuborne verteidigte in seiner Rede den Verteilplan von Gribetz. Die zu verteilenden 1,25 Mrd. Dollar seien viel, aber sicher nicht genug, um alle Ansprüche zu befriedigen, erklärte Neuborne. Er rief die Holocaust-Überlebenden dazu auf, nicht gegeneinander um ihren Anteil zu kämpfen, sondern sich der fairen Lösung anzuschliessen.

Laut dem Verteilplan von Gribetz soll der Löwenanteil der Vergleichssumme, 800 Mio. Dollar, zur Befriedigung von Ansprüchen auf nachrichtenlose Vermögen von Holocaust-Opfern auf Schweizer Banken eingesetzt werden. Der restliche Drittel geht an die anderen Sammelkläger-Klassen – ehemalige Zwangsarbeiter, Flüchtlinge und andere Nazi-Geschädigte.

swissinfo und Agenturen

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