Geldwäscherei-Gesetz nimmt neuen Anlauf

Das Schweizer Geldwäscherei-Gesetzes konnte schlecht umgesetzt werden. Nun will der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Peter Siegenthaler, den Missstand bis Mitte 2002 beheben.
Geplant sind personelle Verstärkungen, eine hierarchische Aufwertung der Kontrollstelle, einen Beirat sowie gemeinsame Schritte mit den Selbstregulierungs-Organisationen (SRO).
Peter Siegenthaler, präsentierte die Massnahmen am Mittwoch (29.11.) in Bern und bekräftigte, eine Abkehr vom Prinzip der Selbstregulierung komme bis auf Weiteres nicht in Frage.
Nach Kündigungswelle wieder Leute anstellen
Oberste Priorität bei der Neuausrichtung hat gemäss Siegenthaler die Behebung der personellen Engpässe bei der Kontrollstelle. Die soll schätzungsweise 8’000 Finanzintermediäre im Nichtbanken-Sektor (Anlageberater, Vermögens-Verwalter, Versicherungsbroker, Treuhänder, aber auch Hoteliers oder Tankstellenpächter, die Geldwechsel anbieten) direkt oder indirekt über die SRO beaufsichtigen.
Bei dieser Kontrollstelle war es im Zuge der Vollzugsprobleme zu einer Kündigungswelle gekommen, so dass neben dem Leiter zurzeit nur noch ein juristischer Mitarbeiter in ungekündigter Stellung ist.
Rechtliche Fragen klären
Mit hoher Priorität will eine von Siegenthaler eingesetzte Projektorganisation sodann die hängigen rechtlichen Fragen zur Auslegung des Gesetzes klären.
Weiter sind die Ausarbeitung einer klaren Strategie der Kontrollstelle und die Einsetzung eines unabhängigen Beirats geplant.
Zusammen mit den SRO soll ein Leitbild über die Selbstregulierung erarbeitet werden, und schliesslich will Siegenthaler ein Kommunikationskonzept für die Information der SRO, der Unterstellten und der Medien erarbeiten.
swissinfo und Agenturen

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