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Schweizer Falun Gong-Anhänger verurteilt

Ein Schweizer Falun Gong-Mitglied bei seiner Verhaftung am 14. März 2002 Keystone Archive

16 Mitglieder von Falun Gong, darunter vier Schweizer, sind am Donnerstag in Hong Kong der Behinderung des öffentlichen Lebens schuldig gesprochen worden.

Falun Gong durfte bis anhin in der britischen Ex-Kolonie Hong Kong gegen Peking protestieren.

Die 16 Angeklagten Falun Gong-Anhänger, darunter vier Schweizer und ein Neuseeländer, hatten am 14. März dieses Jahres an einer Protestaktion vor dem Verbindungsbüro der kommunistischen Volksrepublik China protestiert.

Wegen Behinderung des öffentlichen Lebens wurden sie nun zu Bussen zwischen 1300 und 3800 Hongkong-Dollar (240 bis 710 Franken) verurteilt.

Richter Symon Wong lastete den Angeklagten an, sie hätten während ihrer Aktion weder vor den Hongkonger Behörden noch vor den Passanten Respekt gezeigt, als sie das Trottoir blockiert hätten.

Manifestation des Drucks aus China

Einer der Schweizer Angeklagten, Erich Bachmann, sagte: «Das Urteil zeigt erneut den Druck aus China. Die Menschen werden jetzt in Hong Kong verfolgt.»

Aleardo Manieri, ein Schweizer Mitglied von Falun Gong, kommentierte das Urteil als unsinnig: «Das Recht in Hong Kong verbietet Demonstrationen dieser Art nicht. Mit der Verurteilung von Falun Gong will man die Repression gegen die Bewegung rechtfertigen.»

Menschenrechtsaktivisten und Abgeordnete der Opposition warfen Hong Kong ebenfalls vor, sich mit dem Urteil dem Druck aus China zu beugen.

Direkt gegen China richtet sich die Kritik der schweizerischen Gesellschaft für bedrohte Völker: Sie fordert die chinesische Führung auf, die Unterdrückung von Falun Gong und anderen Glaubensgemeinschaften zu beenden.

Ein Anwalt der Verurteilten kündigte Berufung gegen das Verdikt an.

swissinfo und Agenturen

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