
Strafanträge im Nyffenegger-Prozess deutlich gesenkt

Eine Gesamtstrafe von 18 Monaten bedingt hat Auditor Beat Schnell am Samstag (01.07.) für den ehemaligen Generalstabsoberst Friedrich Nyffenegger gefordert. Sein Antrag liegt im Vergleich zu jenem in erster Instanz deutlich tiefer.
Der Auditor beantragte dem Militärappellationsgericht 2A, Nyffenegger wegen Veruntreuung im Amt, Verletzung militärischer Geheimnisse und Ungehorsams gegen militärische Massnahmen schuldig zu sprechen.
Zusätzlich zur bereits rechtskräftigen Verurteilung Nyffeneggers zu sechs Monaten Gefängnis bedingt durch das Bundesstrafgericht verlangte Schnell in seinem Plädoyer eine zwölfmonatige Zusatzstrafe. Vor der ersten Instanz, dem Divisionsgericht 10B in Aarau, hatte er im Dezember 1998 noch eine unbedingte Zuchthausstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Nur mit der Beschränkung auf zwölf Monate sei es möglich, das Maximum von 18 Monaten für einen bedingten Strafvollzug einhalten zu können, sagte der Ankläger. Und einen solchen erachte er als angebracht. In erster Instanz war der Generalstabsoberst zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden.
Umstände berücksichtigen
Er stufe heute das Verschulden Nyffeneggers – und seiner vier Mitangeklagten – als leichter ein als damals. Zu berücksichtigen sei das Zusammenspiel verschiedener widriger Umstände, die zu den Delikten geführt hatten. Aber auch die Vorverurteilung Nyffeneggers, die diesem schwer zu schaffen gemacht habe, sowie die erhöhte Strafempfindlichkeit des mittlerweile 64-Jährigen falle ins Gewicht.
Schuldsprüche wegen Verletzung militärischer Geheimnisse verlangte Schnell auch für die vier Mitangeklagten: Für Nyffeneggers ehemaligen Vorgesetzten, alt Brigadier Paul Meyer, beantragte er drei Monate bedingt, für den Informatikfachmann Gustav Furrer, den EMD-Beamten Rudolf Ringgenberg und den EMD-Sicherheitsbeauftragten Martin Hügli je einen Monat bedingt.
Für Meyer hatte Schnell vor der ersten Instanz noch 18 Monate gefordert, für Ringgenberg vier und für Furrer drei. Nur bei Hügli blieb sein Antrag unverändert. Das Divisionsgericht 10B hatte Meyer mit zwei Monaten und Furrer mit einem Monat bedingt bestraft und die beiden übrigen Angeklagten freigesprochen.
Nicht nur für Soldaten
In seinem Plädoyer kritisierte der Auditor in erster Linie Schlampereien in Bezug auf die Sicherheit im Umgang mit geheimen Daten. Für die Übertragung des Generalstabsbehelfs von gedruckter in elektronische Form auf CD-ROM hätte ein Sicherheitskonzept erstellt werden müssen, was unterlassen worden sei.
Schnell betonte zudem, dass militärische Weisungen zur Geheimhaltungspflicht nicht nur für gewöhnliche Soldaten Geltung haben müssten, sondern auch für hohe und höchste Offiziere. Es gehe nicht an, dass solche selbst bestimmten, ob Daten als vertraulich oder geheim einzustufen seien: Geheimhaltungsvorschriften seien nicht persönlich interpretierbar.
Beim zweitinstanzlichen Prozess gehe es denn auch um grundsätzliche Fragen der Verletzung militärischer Geheimnisse und nicht etwa um Vorwürfe wie Landesverrat. Es sei nötig, dass ein oberinstanzliches Gericht in dieser Sache ein Grundsatzurteil fälle.
Der Prozess geht am Montag (03.07.) mit den Plädoyers der fünf Verteidiger weiter. Am Mittwoch (05.07.) will das Militärappellationsgericht sein Urteil bekanntgeben.
swissinfo und Agenturen

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