Einigung im Gastgewerbe
Die 150'000 Angestellten des Gastgewerbes in der Schweiz erhalten im nächsten Jahr 2,6 bis 4,1 Prozent mehr Lohn. Die Sozialpartner im Gastgewerbe haben sich am Freitag (23.06.) nach zwei Verhandlungsrunden auf die Mindestlöhne 2001 geeinigt.
Für die unteren drei Lohnkategorien im Gesamtarbeitsvertrag wurde eine Erhöhung von 100 Franken ausgehandelt. Für die drei Kaderstufen liegt der Mindestverdienst um 110, 130 und 150 Franken höher.
«Wir haben damit zwar eine reale Anpassung erreicht, nicht aber unser Ziel», sagte Stefan Unternährer von der Arbeitnehmerorganisation Union Helvetia am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Die ausgehandelte Lohnerhöhung sei ein Schritt in die richtige Richtung, dem weitere Folgen müssten.
3000 Franken Mindestlohn
Das Ziel seien nach wie vor Löhne, von denen man «anständig» leben könne, sagte Unternährer. Die Gewerkschaft fordert um 300 Franken höhere Mindestlöhne sowie keine Löhne unter 3’000 Franken. Laut Angaben der Gewerkschaft Unia verdient die Hälfte der 150’000 Angestellten im Gastgewerbe weniger als 3’000 Franken pro Monat.
Die Unia konnte an den Tarifgesprächen im Gegensatz zur Union Helvetia nicht teilnehmen, da sie nicht in den Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) eingetreten war. Sie führt aber Verhandlungen über einen Eintritt in den L-GAV.
Reform des Mindestlohnsystems
«Im Bereich der Mindestlohnregelung müssen grosse Reformschritte verbunden mit einer massiven Lohnerhöhung vollzogen werden», betonte Andreas Rieger, Vorstandsmitglied der Unia. Das Verhandlungsergebnis zeige, dass die Wirte mehr Druck vom Arbeitsmarkt verspürten.
Die Arbeitgeber haben laut Union-Helvetia bei den Verhandlungen ihre Absicht erklärt, das gesamte Lohnsystem im Gastgewerbe in den nächsten GAV-Verhandlungen «anzuschauen».
«Wir haben eine wirtschaftlich vertretbare Lösung gefunden», kommentierte Bernard Cloetta vom Branchenverband Gastrosuisse das Verhandlungsergebnis. Was bei künftigen Lohnverhandlungen herausschaue, werde sich weisen.
Minimallohn von 2’510 Franken
Ungelernte Arbeitskräfte erhalten gemäss dem GAV im Jahr 2001 mindestens 2’510 Franken, qualifizierte Arbeitskräfte 2’810 Franken. Die dritte Lohnstufe liegt bei einem Minimum von 3’210 Franken.
Die unterste Kaderstufe liegt bei 3’970 Franken, das mittlere Kader hat Anrecht auf mindestens 4’990 Franken; die höchste Lohnstufe liegt bei 6’010 Franken. Die Lohnerhöhungen liegen zwischen 2,6 und 4,1 Prozent. Das Verhandlungergebnis muss nun von den einzelnen Verbänden genehmigt werden.
Auf Arbeitgeberseite wurden die Lohnverhandlungen vom Schweizer Hotelier-Verein, der Gastrosuisse und der Arbeitsgemeinschaft alkoholfreier Betriebe (AGAB) geführt.
swissinfo und Agenturen
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