Finanzhaien nichts in den Rachen werfen
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hat eine nationale Kampagne gegen den Anlagebetrug gestartet. Neun Regeln sollen die Anleger vor Betrügern schützen. Information tut Not: Der jährliche Schaden durch Anlagebetrüger wird auf mindestens eine Milliarde Franken geschätzt.
Die professionellen Betrüger wenden immer raffiniertere und subtilere Methoden an, warnen Fachleute. Breite Bevölkerungsschichten seien dadurch gefährdet. Anleger würden sich in ihrer Unwissenheit und Verlegenheit oft den falschen Menschen anvertrauen. Nun soll eine Kampagne mithelfen, vor Finanzhaien zu schützen. Anleger sollen Beratern grundsätzlich misstrauischer gegenüber treten.
Der Schaden für die Volkswirtschaft sowie für das Image des Finanzplatzes Schweiz sei enorm. Der Basler Regierungsrat und Präsident der Schweizerischen Verbrechensprävention, Hans Martin Tschudi, schätzt den Schaden auf mindestens eine Milliarde jährlich.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung betreffe der Anlagebetrug nicht nur risikofreudige Spekulanten, sagte Tschudi beim Start der Kampagne am Donnerstag (30.08.). Die Opfer seien in allen Bevölkerungsschichten zu finden. Tschudi verspricht sich bereits von der Thematisierung des Problems Anlagebetrug eine präventive Wirkung. Das Schweigen der Opfer wirke wie eine Tarnkappe für die Finanzhaie.
www.stoppbetrug.ch: Im Internet sowie in einer Broschüre sind neun Verhaltensregeln aufgelistet, wie man mögliche Betrüger von seriösen Anlageberatern unterscheiden kann.
Eine einfache Checkliste kann jeder Anlegerin und jedem Anleger helfen, nicht auf Betrüger hereinzufallen. Einfache Grundregeln sind dabei zu beachten:
1. Ich antworte nicht auf eine unaufgeforderte Kontaktaufnahme.
2. Ich weiss, was ich mit meiner Anlage erreichen will.
3. Ich handle nie unter Zeitdruck.
4. Ich überprüfe den Finanzberater.
5. Ich verlange Informationsunterlagen und Verträge und überprüfe sie.
6. Hohe Renditeversprechen beinhalten ein hohes Risiko.
7. Ich überprüfe die Kosten des Anlagegeschäfts.
8. Ich entscheide erst, wenn ich das Anlageprodukt verstanden habe.
9. Für Auskünfte wende ich mich an meine Hausbank, meinen Vermögensverwalter, meinen Treuhänder oder an die Polizei.
swissinfo und Agenturen
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