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Im Kampf gegen Hochpreisinsel Schweiz

Jetzt entscheidet das Parlament über das Cassis-de-Dijon-Prinzip. Wenn Produkte, die ein EU-Land zulässt, auch in der Schweiz frei vermarktet werden dürfen, könnten jährlich 2 Mrd. Franken gespart werden.

Wirtschaftsministerin Doris Leuthard präsentierte am Freitag die bundesrätliche Botschaft. Die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) gehört zum Kampf gegen die «Hochpreisinsel Schweiz», der einen Wachstumseffekt von über 0,5% des Bruttoinlandprodukts (BIP) erzielen dürfte.

Mit der Übernahme des so genannten Cassis-de-Dijon-Prinzips sollen Produkte, die in der EU und im EWR rechtmässig in Verkehr gesetzt worden sind, auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren können. Damit wären nur noch 19% statt 52% der Importe von Marktzugangsbeschränkungen behindert.

Frei vermarktet werden könnten neu Lebensmittel, Textilien, Möbel sowie Kosmetika. Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bringt die Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips jährlich über 2 Mrd. Franken Einsparungen.

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