Keinen Alkohol an Jugendliche verkaufen!
Wie kann der Verkauf von Alkohol an Jugendliche erschwert werden? An einem Symposium in Bern informierte die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) am Donnerstag (02.10.) über Möglichkeiten und Massnahmen.
Testkäufe hätten immer wieder gezeigt, dass Jugendliche unter 16 oder 18 Jahren oft unbehelligt Alkoholisches kaufen können. Auch wenn in den letzten Jahren Bund, Kantone und Gemeinden aber auch Präventionsorganisationen und Anbieter viel getan hätten, bleibe einiges zu tun, sagte die EAV.
Massnahmen
Es gebe zahlreiche Wege, um den Verkauf von Alkohol an junge Leute zu erschweren, wurde am Symposium gesagt. Registrierkassen, die mit dem Scannersystem ausgerüstet sind, können speziell programmiert werden. Wird ein alkoholisches Getränk erfasst, erinnert ein Signal das Kassenpersonal daran, das Alter des Kunden zu überprüfen.
Auch an Open-Air-Konzerten kann zum Beispiel mit entsprechend gekennzeichneten Armbändern die Alkoholabgabe an Jugendliche kontrolliert werden: Beim Kauf des Eintrittbillets wird das Alter des Käufers kontrolliert, je nach Alter erhält die Person ein bestimmtes «Bändeli». Dieser Person darf oder soll kein Alkohol verkauft werden.
Auch muss das Verkaufspersonal geschult werden. Denn immer wieder wird dieses mit teilweise aggressiven Jugendlichen konfrontiert, denen der Verkauf oder Ausschank von Alkohol verweigert wird.
swissinfo und Agenturen
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