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Neuer Schlag gegen Cyber-Kinderpornografie

Computer-Speichermedien, die 2003 bei der Aktion "Genesis" sichergestellt wurden. Keystone Archive

Die Schweiz ist im Zuge einer weltweiten Aktion erneut gegen Kinderpornografie im Internet vorgegangen.

In den letzten Monaten haben die Justizbehörden in 19 Kantonen und den Städten Zürich und Bern mehr als 100 verdächtige Personen überprüft.

An der jüngsten Aktion gegen Kinderpornografie im Internet waren die Polizeikräfte und Justizbehörden der Kantone AG, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VD, VS und ZH sowie der Städte Bern und Zürich beteiligt, teilte das Bundesamt für Polizie (fedpol) mit. Sie wurden dabei unterstützt von der Bundeskriminalpolizei (BKP).

Die Polizeien führten bei den Verdächtigen, unter denen sich auch Minderjährige befinden, Befragungen und Hausdurchsuchungen durch. Das sichergestellte Material müsse nun noch im Detail analysiert werden, hiess es.

Nicht nur Musik getauscht

Die Verdächtigen sollen in Internet-Tauschbörsen, die in erster Linie zum Austausch von Musik- und Filmdateien gebraucht werden, kinderpornografisches Material beschafft oder verbreitet haben.

Tauschbörsen basieren auf so genannten File-Sharing-Programmen, mit denen einzelne Computer zu einem weltweiten Netzwerk (Peer-to-Peer- bzw. P2P-Netzwerk) verbunden werden, über das Dateien ausgetauscht werden können.

Die aktuellen Ermittlungen hatten ihren Ursprung in Norwegen und Italien. Dort waren die Behörden bei der Überwachung des Internets auf verdächtige Aktivitäten von mehreren tausend Personen weltweit gestossen. Die BKP konnte diese Informationen beschaffen, analysieren und zu Handen der Kantone aufbereiten.

Noch viele Fälle hängig

Im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet haben die Polizeien der Schweiz mehrmals umfangreiche Aktionen durchgeführt, zuletzt im September 2004 bei der Operation «Falcon». Damals wurden rund 400 Personen überprüft. Laut den Rückmeldungen der Kantone an fedpol konnten bisher 56 Fälle erstinstanzlich beurteilt werden.

Erfahrungsgemäss seien unter den ersten Urteilen Einstellungen anteilmässig leicht übervertreten. Deren 26 wurden verfügt. Daneben wurden aber bereits auch 18 Gefängnisstrafen von bis zu 90 Tagen bedingt und 12 Bussen von bis zu 15’000 Franken ausgesprochen.

Die Behandlung der gut 350 übrigen «Falcon»-Fälle dürfte gemäss fedpol noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das vor allem deshalb, weil die Menge der sichergestellten und zu analysierenden Daten deutlich grösser sei als jene aus der Operation «Genesis», in welcher gut 1000 Verdächtige überprüft werden mussten.

Die neueste Aktion hat keinen speziellen Namen erhalten, wie fedpol-Sprecher Guido Balmer auf Anfrage erklärte. Sie sei im Nachgang zur Operation «Falcon» erfolgt. Die 109 Verdächtigen befänden sich zur Zeit auf freiem Fuss.

swissinfo und Agenturen.

Die Schweizer Gesetz-Gebung verbietet den Konsum von kinder-pornografischen Internet-Sites nicht.

Strafbar ist das Herunterladen dieser Inhalte.

Die Höchststrafe beträgt ein Jahr Gefängnis und Bussen, deren Höhe von den Gerichten festgelegt werden.

Auf dem Verkauf von kinder-pornographischen Bildern steht eine Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis.

Mit Kinderpornografie im Internet hat sich in den letzten Monaten auch eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten von Bund, Kantonen und Nichtregierungs-Organisationen beschäftigt.

Unter dem Titel «Kinderpornografie ist kein Delikt ohne Opfer; es geht nicht bloss um Bilder», wird unter der Leitung der Schweizerischen Kriminal-Prävention eine nationale Präventions-Kampagne gegen Kinderpornografie im Internet vorbereitet.

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