Neues Mietrecht: Nationalrat folgt dem Bundesrat
Die Mieten dürfen jährlich zu 80 Prozent an die Teuerung oder alle vier Jahre zu maximal 20 Prozent an den orts- und quartierüblichen Standard angepasst werden. Der Nationalrat hat am Montag (11.12.) diese Linie des Bundesrates durchgehalten.
Mit 89 zu 74 Stimmen stimmte der Nationalrat mit dem Bundesrat gegen den Kommissions-Antrag, der einen 100-prozentigen Teuerungsausgleich verlangt hatte. Gegen diese Forderung wurde eingewandt, dass keine gesellschaftliche Gruppe Anrecht auf den völligen Schutz vor Inflation habe.
Mietfrieden schützen
Der Nationalrat lehnte es mit 107 zu 59 Stimmen auch ab, den Vermietern neben dem jährlichen Teuerungsausgleich zusätzlich auch alle vier Jahre eine Anpassung der Mieten an die Vergleichsmieten zu gestatten. Dieser Kommissions-Antrag wurde von Bundesrat Pascal Couchepin als Provokation der Mieterseite kritisiert.
Damit setzte sich nach den Worten des Wirtschaftsministers eine mittlere Linie zwischen den Interessen der Mieter und der Vermieter durch. Die Vorschläge der Kommissions-Mehrheit hätten eine Preisspirale zur Folge, die den relativen Mietfrieden zerstören würde, hatte Couchepin gewarnt.
Gegenvorschlag zur Initiative des Mieterverbandes
Schon vor einer Woche hatte der Nationalrat der Entkoppelung von Hypothekar- und Mietzins und einer neuen Definition des missbräuchlichen Mietzins zugestimmt. Mietzinsen gelten noch dann als korrekt, wenn sie den orts- und quartierüblichen Standard nicht um mehr als 15 Prozent übersteigen.
Das neue Mietrecht ist der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zu fairen Mieten» des Mieterinnen- und Mieterverbandes (MV). Der Nationalrat hat die Initiative mit 112 zu 66 Stimmen verworfen. Die in der Gesamtabstimmung mit 95 zu 54 Stimmen verabschiedete Vorlage geht jetzt an den Ständerat.
swissinfo und Agenturen
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