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Totales Tiermehlverbot in der Schweiz erwartet

Die Verfütterung von ausschliesslich pflanzlicher Nahrung soll das Risiko einer BSE-Erkrankung praktisch ausschliessen. Keystone

Angesichts der Gefahren der Rinderkrankheit BSE denkt die Schweiz über ein generelles Tiermehl-Verbot nach. Die französische Regierung hat am Dienstag (14.11.) bereits einen umfassenden Stopp der Verfütterung von Tiermehl verhängt.

Die Verfütterung von Tiermehl an Rinder gilt als BSE-Auslöser. Seit 1990 ist in der Schweiz die Verfütterung von Tiermehlen an Wiederkäuer verboten. 1996 wurden die Bestimmungen für inländisches und importiertes Tiermehl verschärft. Nicht mehr verwendet werden dürfen seither risikoreiche Organe des Rindes sowie Tierkadaver. Trotzdem erkrankten Anfang dieses Monats erstmals wieder zwei Rinder an BSE. Deshalb wird nun auch in der Schweiz ein generelles Tiermehl-Verbot gefordert.

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BUVET) schlägt der Schweizer Regierung, dem Bundesrat, ein totales Verbot für die Verwendung von Mehlen tierischer Herkunft sowie einiger spezifischer Fettarten in Futtermitteln vor. Die neuen Massnahmen sollen die Ausrottung der Tierseuche BSE vorantreiben. Die Einzelheiten müssen allerdings noch erarbeitet werden. So denkt man bei BUVET auch über ein Verbot von Schlachtabfällen in Schweine-Flüssigfutter nach. Bis das Tiermehl-Verbot allerdings umgesetzt sei und definitiv greife, werde sicherlich ein Jahr verstreichen, sagt Heinz Müller vom BUVET.

Hohe Mehrkosten

Nebst der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen und dem Verband Schweizer Metzgermeister (VSM) unterstützt der Schweizerische Bauernverband (SBV) ein totales Tiermehlverbot. Im Gegensatz zu den französischen Bauern hält Thomas Jäggi vom SBV die Schlachtung aller über vierjährigen Rinder zur BSE-Bekämpfung für wenig sinnvoll. Die Entsorgung der Tierkadaver, die bisher zu Tiermehl verarbeitet wurden, birgt jedoch erhebliche Probleme. Der SBV schätzt die Mehrkosten, die durch den Stopp entstehen, auf bis zu 100 Mio. Franken pro Jahr. Der VSM verlangt deshalb bei der Umsetzung des Verbotes eine Vereinbarung mit Bund und Landwirtschaft.

Export von Tiermehl

In der Schweiz müssen jährlich rund 200’000 Tonnen Schlachtabfälle entsorgt werden. Die Hälfte wird zu sogenanntem Fleisch- bzw. Fleischknochenmehl verarbeitet. Etwa 60’000 Tonnen saubere Knochen werden zur Zubereitung von Fett oder Gelatine benutzt. Die restlichen 40’000 Tonnen Abfälle setzen sich aus Gehirn, Augen, Rückenmark, Milz, Milken und Därme zusammen, deren Verarbeitung zu Mehl seit 1996 verboten ist. Diese Restbestände gelangen in die Tiermehlfabrik Batzenheid, wo sie verbrannt werden.

Im Jahr werden zwischen 30’000 und 40’000 Tonnen Fleisch- bzw. Fleischknochenmehl produziert. Etwa 5’000 Tonnen davon sind für den Eigenverbrauch bestimmt. Der Rest wird exportiert, vor allem nach Deutschland, Dänemark und in die Niederlande.

Schlachtabfälle anstelle von Heizöl

Die Schlachtabfälle werden in der Schweiz in der Fabrik Centravo in Lyss zu Futtermehl verarbeitet oder in der Tiermehlfabrik Batzenheid verbrannt. Falls es zu einem generellen Tiermehlverbot kommt, müssen diese Fabriken nach Alternativen suchen. In Batzenheid denkt man über ein Heizsystem für Schlacht- und Metzgereiabfälle nach. Tierische Fette hätten den gleichen Heizwert wie Heizöl extra leicht und Tiermehl sei diesbezüglich vergleichbar mit Altholz, beschreibt Werner Käuferle, Direktor der Tiermehlfabrik die Brennstoffqualität der umstrittenen Abfälle. Einziger Nachteil: Schlacht- und Metzgereiabfälle hätten einen hohen Wassergehalt von 65 Prozent, zu dessen Reduktion viel Energie nötig sei.

Carole Gürtler

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