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Vernehmlassung zur Verwendung der Goldreserven eröffnet

Finanzminister Kaspar Villiger an der Medienorientierung zum Start der Venehmlassung über die Verwendung der Goldreserven. Keystone

Die nicht mehr benötigten 800 Tonnen Goldreserven der Nationalbank sollen für Bildung und für AHV-Leistungen oder zum Schuldenabbau verwendet werden. Die Schweizer Regierung hat am Mittwoch (28.06.) diese zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt.

Insgesamt kann die Schweizerische Nationalbank (SNB) auf 1’300 Tonnen ihrer Goldreserven verzichten. Davon werden 500 Tonnen für die Solidaritätsstiftung eingeplant. Für die Verwendung der restlichen 800 Tonnen sieht die Schweizer Regierung, der Bundesrat, zwei Möglichkeiten.

Variante 1: Bildung und AHV

Die jährlichen Erträge von mindestens 600 Millionen Franken sollen in die Ausbildung für die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien investiert werden. Damit könnte laut Bundesrat breiten Bevölkerungsschichten der Zugang zu den neuen Technologien ermöglicht werden.

Vorgesehen sind die Weiterbildung von Lehrkräften, die Entwicklung von Ausbildungs-Software und die Ausbildung von Menschen mit erschwertem Zugang zu herkömmlichen Bildungseinrichtungen.

Da die Massnahmen möglichst rasch ergriffen werden sollten, könnten sie aus dem allgemeinen Bundeshaushalt vorfinanziert werden. Die Bildungsmassnahmen sollen bis Ende 2004/2005 begrenzt.

Danach soll der Ertrag während zwölf Jahren zur Finanzierung von Überbrückungsleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) verwendet werden. Damit sollen soziale Härten gemildert werden, die aus den AHV-Reformen entstehen könnten. Profitieren könnten Menschen, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt gering sind.

Die Überbrückungsleistungen würden bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters oder bis zur Wiedereingliederung ausbezahlt. Im Jahr 2016/2017 würde erneut über die Verwendung der Mittel entschieden.

Variante 2: Schuldenabbau

Die zweite Variante entspricht den Forderungen der Kantone, die Anspruch auf zwei Drittel der Erträge erheben. Die Mittel würden gemäss dem verfassungsmässigen Verteilschlüssel zu einem Drittel dem Bund und zu zwei Dritteln den Kantonen zufallen. Damit wollen die Kantone Schulden abbauen.

Dies könnte laut Bundesrat durch eine sofortige Rückzahlung erfolgen oder über einen Fonds. Dieser hätte den Vorteil, dass die Erlöse aus den Goldverkäufen angelegt würden und so später eine Schuldentilgung in grösserem Umfang ermöglichten. Bei beiden Varianten bliebe die Substanz aus den Goldverkäufen erhalten; verwendet würden nur die Erträge aus dem Gegenwert des Goldes.

Das Vernehmlassungsverfahren

Als Vernehmlassungsverfahren wird in der Schweiz die Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, durch die Erlassesentwürfe des Bundes von erheblicher Tragweite auf ihre Annahme- und Verwirklichungschance bei Kantonen, Parteien, Verbänden und zuweilen weiteren interessierten Kreisen von gesamtschweizerischer Bedeutung hin geprüft werden.

Die Antworten der Kantone, Parteien und Verbände werden ausgewertet, bevor die Regierung die Eckwerte ihrer Vorlage ans Parlament oder ihrer Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative festlegt.

swissinfo und Agenturen

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