Energie verteuern – Arbeit verbilligen: Die Grundnorm
Die Grundnorm will Anreize schaffen, mit Energie haushälterisch umzugehen. Nichterneuerbare Energien sollen stärker besteuert werden. Mit diesen Einnahmen von jährlich 3 Mrd. Franken würden Lohnabzüge wie AHV oder Arbeitslosen-versicherung gesenkt.
Die Schweizer Regierung sieht in dieser Lenkungsabgabe einen ersten Schritt hin zu einer ökologischen Steuerreform. Diese wird frühestens ab dem Jahre 2004 wirksam. Dann soll der Verbrauch von nichterneuerbarer Energie mit maximal 2 Rappen pro kWh belastet werden.
International trotzdem konkurrenzfähig
Erleichterungen gibt es für Unternehmen mit besonders hohem Energieverbrauch. So etwa für Papier-, Aluminium- oder Zementfabriken. Damit sollen Wettbewerbsbenachteiligungen gegenüber dem Ausland vermieden werden.
Berechnungen des Bundesamtes für Energie haben ergeben, dass sich mit der neuen Lenkungsabgabe beispielsweise das Benzin um maximal 18 Rappen pro Liter verteuern würde. Falls jemand nur Atomstrom bezieht, müsste er zusätzlich mit 2 Rappen pro kWh rechnen und extraleichtes Heizöl würde pro Liter 20 Rappen teurer.
Regierung für ökologische Steuerreform
Der Bundesrat empfiehlt den Stimmenden, diese Lenkungsabgabe anzunehmen und damit ein Zeichen zu setzen für eine umweltfreundliche Energiepolitik. Der neue Verfassungsartikel ist nach Ansicht der Regierung ein zentraler Pfeiler der ökologischen Steuerreform. Damit sollen Steuerlasten umgeschichtet werden, um die Umwelt zu schonen und um Arbeitsplätze zu sichern.
Gesetz präzisiert
Sagt das Stimmvolk ja zur Grundnorm , wird damit eine Verfassungsgrundlage verabschiedet. Der Bundesrat muss noch ein Ausführungsgesetz vorbereiten, das die Einzelheiten regelt. Dieses Gesetz wird noch in beiden Parlamentskammern beraten und kann frühestens im Jahre 2004 in Kraft treten – und zwar gestaffelt.
Ruth Bossart
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