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Erneuerbare Energien mit Solarrappen oder Förderabgabe unterstützen

Sonnenenergie - Energie der Zukunft? Keystone

Mit der Solarinitiative soll eine neue Lenkungsabgabe geschaffen werden. Der Gegenvorschlag des Bundesrates unterscheidet sich nur minimal von der Solarinitiative, vor allem was die Höhe der Abgabe und die Dauer der Fördermassnahme betrifft.

Die Solarinitiative verlangt, künftig 0,5 Rappen pro Kilowattstunde für nicht erneuerbare Energie wie z.B. Atomstrom oder Heizöl einzuziehen. Dies ergäbe einen Ertrag von ungefähr 750 Mio. Franken pro Jahr. Mit diesem Geld würden erneuerbare Energien wie Solar-, Biogas- oder Holzenergie gefördert. Die Förderung wäre für maximal 25 Jahre vorgesehen.

Unterstützung der Sonnenenergie

Ob und in welchem Ausmass die Wasserkraft unterstützt werden könnte, müsste in einem Gesetz näher bestimmt werden. Die Hälfte der 750 Mio. Franken müsste gemäss Solarinitiative für Sonnenenergienutzung auf überbauten Flächen, d.h. auf Hausdächern, an Autobahnen etc. eingesetzt werden. Mit dem Rest des Geldes würde eine effiziente und nachhaltige Energienutzung gefördert.
Die Solarinitiative soll nach Auffassung der Initianten eine Energiewende in der Schweiz einläuten. Zudem würde sie die Abhängigkeit von Energiequellen im Ausland verringern.

Solarinitiative geht zu weit

Nach Ansicht der Schweizer Regierung zielt die Solarinitiative grundsätzlich in die richtige Richtung, sie geht ihr aber etwas zu weit. Darum sieht der Gegenvorschlag des Bundesrates eine Förderabgabe von nur 0,3 Rappen pro Kilowattstunde vor (Solarinitiative: 0,5 Rappen). Die Dauer der Massnahme wäre auf höchstens 15 Jahre beschränkt (Solarinitiative: 25 Jahre). Mit der Förderabgabe könnte ausdrücklich die Wasserkraft unterstützt werden.

Stütze im liberalisierten Markt

Das Parlament argumentiert, dies sei gerade auch im Hinblick auf die bevorstehende Strommarkt-Liberalisierung eine sehr wichtige Massnahme. Gerade Wasserkraftwerke könnten ohne Schutzmassnahmen im Preiskampf des liberalisierten Strommarktes untergehen.

Dieser Verfassungsartikel über eine Förderabgabe wird in einem
Förderabgabesetz näher ausgeführt. Das Gesetz ist im Entwurf bereits vorhanden und wird vom Parlament beraten.

Doppeltes Ja

Am 24. September kommt es zu einer Premiere: Erstmals kann auf Bundesebene bei den Energievorlagen ein Ja zur Initiative UND zum Gegenvorschlag in die Urne gelegt werden. Den endgültigen Entscheid ermittelt eine Stichfrage. Möglich macht dies die vor 13 Jahren eingeführte Verfassungsänderung über das «doppelten Ja» bei Abstimmungen.

Noch fehlen Erfahrungswerte was die Auswirkungen des doppelten Jas betrifft. Im Falle dieser beiden Energievorlagen drückt das doppelte Ja seinen Stempel bereits dem Abstimmungskampf auf. Im eher rotgrün gefärbten Umfeld der Solarinitiative finden sich nämlich auch Befürworter des weniger weitgehenden Gegenvorschlages. So schliessen etwa Mitglieder des bürgerlichen Lagers, unter ihnen auch Vertreter der Schweizerischen Volkspartei SVP, ein taktisches Bündnis, um die Kräfte für die erhofften Fördergelder zu bündeln.

Ruth Bossart

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