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Keine Bundesgelder fürs Klonen

Wie es mit dem Import embryonaler Stammzellen in die Schweiz steht, schweigt sich das Gesetz aus. Keystone Archive

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) wird vorerst keine Projekte finanzieren, die an importierten embryonalen menschlichen Stammzellen forschen. Damit macht der SNF einen Rückzieher, denn eigentlich hätte ein solches Projekt SNF-Gelder erhalten sollen.

Wie der Schweizerische Nationalfonds (SNF) am Mittwochabend (13.06.) mitteilte, liegt dem SNF erstmals ein Beitragsgesuch zu einem Forschungs-Projekt vor, das den Einsatz von aus dem Ausland importierten menschlichen embryonalen Stammzellen vorsieht. Das Gesuch wurde von einer Forschergruppe der Universität Genf eingereicht.

Das Projekt ist brisant, denn Wissenschaftler versprechen sich von der Forschung an menschlichen Embryonen spektakuläre medizinische Fortschritte: Sie hoffen damit, Krankheiten wie Diabetes oder Parkinson heilen zu könne. In der Schweiz jedoch ist die Forschung an menschlichen Embryonen verboten. Der Import von menschlichen embryonalen Stammzellen aus dem Ausland hingegen fällt in eine Gesetzeslücke – und genau durch diese wollten die Genfer Forscher schlüpfen.

Dass die Schweizer Forscher mit diesem Gesetz nicht glücklich sind und so versuchen es zu umgehen, schrieb die Zeitung «Der Bund» bereits zu Beginn des Monats. Dort zeigte sich die Pressesprecherin des SNF auch zuversichtlich, dass die Finanzierung klappen werde: Zwei Ethik-Kommissionen hätten das Vorhaben positiv beurteilt, der Finanzierungs-Entscheid dürfte noch diesen Herbst fallen.

Offenbar hat der für die Vergabe von SNF-Förderungsmitteln zuständige Nationale Forschungsrat schneller entschieden, und anders, als erwartet: Es gibt kein Geld fürs Projekt. Wie der SNF mitteilte, wolle er der politischen Diskussion über die ethischen und juristischen Aspekte nicht vorgreifen. Weiterhin halte der SNF aber an der Auffassung fest, dass das Projekt wissenschaftlich gut und finanzierungswürdig sei. Ein juristisches Gutachten habe zudem festgestellt, dass das Projekt formell keine Verletzung schweizerischen Rechts darstelle.

Jetzt muss also die Diskussion in der Öffentlichkeit – wie beispielsweise in Deutschland – anlaufen. Denn im Spätsommer will der Forschungsrat nochmals über die Finanzierung des Genfer Projektes nachdenken.

Philippe Kropf und Agenturen

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