Krankenkassen müssen Antifettpille Xenical bezahlen
Die Schweizer Krankenkassen müssen gemäss einem Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts die Kosten für die Behandlung von übermässig fettleibigen Menschen mit Xenical übernehmen. Dies gab der Basler Pharma-Konzern Roche bekannt, der das Medikament entwickelt hat.
Beim Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK) wurde der Entscheid bestätigt, wonach die Behandlungskosten ab einem Body-Mass-Index (BMI) von 35 zurückzuerstatten sind. Das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern sei nicht auf eine Beschwerde der Krankenversicherer eingetreten, weil das KSK gegen Verfügungen des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) nicht zu Beschwerden legitimiert sei, hiess es dazu.
Auswirkungen auf den Leistungskatalog
Das Krankenkassen-Konkordat bedauerte den Entscheid des Versicherungsgerichts. Er hat laut KSK Auswirkungen auf den gesamten Leistungskatalog und bedeutet, dass sich das Konkordat nicht mehr im Interesse der Versicherten wehren kann. Man überlege sich deshalb einen gesetzlichen Vorstoss.
Laut Roche wurden seit der Markteinführung von Xenical im Jahr 1998 bereits mehr als acht Millionen Patientinnen und Patienten mit der Abmagerungspille Xenical behandelt. Der Basler Pharma-Konzern hat im Jahr 2000 mit Xenical 954 Mio. Franken umgesetzt.
swissinfo und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch