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Öffnung des Elektrizitätsmarktes binnen sechs Jahren

Bald kann der Kunde den Strom dort beziehen, wo er ihn am billigsten erhält. Keystone

Der Nationalrat hat sich bei der Strommarkt-Öffnung der schnelleren Gangart des Ständerats angeschlossen. Von den tieferen Preisen im offenen Strommarkt sollen möglichst rasch auch die Haushalte sowie die Klein- und Mittelbetriebe profitieren.

Der Nationalrat hat am Mittwoch (29.11.) Differenzen beim Elektrizitätsmarkt-Gesetz behandelt. Dabei schloss er sich dem Ständerat an und votierte für eine schnellere Marktöffnung, als der Bundesrat ursprünglich vorgesehen hatte.

Nach dem übereinstimmenden Beschluss der beiden Räte wird der Strommarkt faktisch zunächst zu 30 Prozent, nach drei Jahren zu 50 Prozent und nach sechs Jahren ganz offen sein. Dann kann jedermann seinen Strom dort beziehen, wo er ihn am billigsten erhält.

Wasserkraftwerke: Schutz vor Folgen der Liberalisierung

Die beiden Räte sind sich einig, dass der Bund an Wasserkraftwerke während zehn Jahren Darlehen gewähren kann, wenn sie sonst wegen der Strommarkt-Liberalisierung in Konkurs gingen oder verkauft werden müssten. Der Nationalrat ging dabei einen Schritt weiter als der Ständerat: Darlehen zu Vorzugszinsen sollen auch zur Erneuerung von Werken möglich sein.

Eine bürgerliche Minderheit hatte argumentiert, nach dem Nein zur Förderabgabe am 24. September seien Mittel zur Renovation von Wasserkraftwerken unzulässig. Ihr wurde entgegnet, dass die Hilfe an strenge Umwelt-, Landschafts- und Gewässerschutzkriterien geknüpft werde.

Private Netzgesellschaft

Die künftige schweizerische Netzgesellschaft wird privatrechtlich organisiert. Der Nationalrat lehnte den Antrag der SP-Fraktion ab, ein staatliches, nicht gewinnorientiertes Netzmonopol zu begründen, da dies dem Liberalisierungs-Gedanken völlig entgegenlaufe.

Energieminister Moritz Leuenberger versicherte, es seien alle gesetzlichen Garantien gegeben, dass die Netzgesellschaft keine Monopolrenten einstreichen könne und schweizerisch beherrscht bleibe. Gemäss einem freisinnigen Antrag sind im Verwaltungsrat die Eigentümer im Verhältnis ihrer Beteiligung vertreten.

Das Elektrizitätsmarktgesetz geht mit einigen Differenzen an den Ständerat zurück.

swissinfo und Agenturen


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