Vorerst keine ökologische Steuerreform in der Schweiz
Der Bundesrat stellt die Frage nach der Verlagerung der Steuerbelastung hin zur Energie erst Ende 2003 wieder. Er trägt damit der Abstimmung vom 24. September Rechnung. Damals haben Volk und Stände eine Energie-Lenkungsabgabe für die Umwelt verworfen.
Der Bundesrat legte am Montag (11.12.) seine Strategie zur Energiebesteuerung neu fest. Dabei lehnte er es aus staatspolitischen Gründen ab, in dieser Legislaturperiode eine Neuauflage eines Verfassungsartikels für eine ökologische Steuerreform zu unterbreiten.
Die aufkommensneutrale Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie bleibt für den Bundesrat aber ein wichtiges Postulat der Umwelt-, Klima- und Energiepolitik. Er erachtet es als legitim, nach Ablauf einer Frist von einigen Jahren das Problem erneut zu prüfen.
Spätestens bis Ende 2003 will der Bundesrat dem Parlament einen Bericht unterbreiten, aus dem seine Lagebeurteilung und die von ihm geplanten Massnahmen hervorgehen. Darin wird er die allfällige Notwendigkeit einer CO2-Abgabe ab 2004 in Rechnung stellen und die Entwicklung des europäischen Umfelds berücksichtigen.
swissinfo und Agenturen
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