Wettbewerbskommission greift in Medikamentenmarkt ein
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat der im Medikamtentenvertrieb tätigen Branchenvereinigung Sanphar ihre Margen- und Rabattordnung verboten. Auch ihre "Grossistenbedingungen" darf Sanphar nicht mehr anwenden.
Die Sanphar, der Verband der gesamten schweizerischen Pharmabranche, beschränkte mit ihren Abreden den Wettbewerb im Medikamentenvertieb in der Schweiz, gab die Weko am Donnerstag (15.06.) bekannt.
Die Margen- und Rabattordnung der Sanphar legte für jede Stufe des Vertriebs von Arzneimitteln fixe Margen und Rabatte fest. Diese Bestimmungen wurden nach Weko-Erkenntnissen von beinahe allen Herstellern und Importeuren, Grossisten, Apotheken und Drogerien sowie Ärzten, die selber Medikamente abgeben, eingehalten.
Die «Grossistenbedingungen» regelten vorteilhafte Lieferungen an Grossisten, die bestimmte Kriterien bei Sortiment, Kundschaft und Verkaufsbedingungen erfüllten. Der Sanphar angeschlossene Importeure und Hersteller durften nur diesen Grossisten Rabatte einräumen. Andere, die die Kriterien nicht erfüllten, wurden zu schlechteren Bedingungen oder gar nicht beliefert.
Die Weko teilte weiter mit, dass ihre Beschlüsse unabhängig von der geplanten Auflösung der Sanphar gelten. Dies sei wichtig, weil die Auswirkungen einer allfälligen Auflösung des Branchenverbandes Sanphar noch nicht absehbar sind.
Der Branchenverband hatte am 31. März beschlossen, sich in seiner bisherigen Form aufzulösen. Dieser Entschluss ist die Konsequenz aus der Revision des Krankenkassengesetzes (KVG) und der Positionierung der verschiedenen Marktteilnehmer im verstärkten Wettbewerb im Gesundheitswesen. Der Verband verschwindet zwar, seine Aufgaben soll aber eine neue Organisation übernehmen.
Die Sanphar prägte den Arzneimittelmarkt der Schweiz. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) stützte sich bisher bei der Festlegung der zu vergütenden Medikamtenpreise weitgehend auf die Margenordnung der Sanphar.
Aufgrund der Revision des KVG regelt der Staat im Bereich der sozialen Grundversicherung die Preise und Margen für dieArzneimittel. Mit der damit verbundenen, für 2001 geplanten Einführung des neuen Abgeltungsmodells für Arzneimittel, die gemäss der Spezialitätenliste des BSV durch die Krankenversicherer zu vergüten sind, werden zwei Drittel des Arzneimittelmarktes der Schweiz neu geregelt.
Sanphar erwägt Rekurs
Sanphar-Präsident Felix Epper sagte auf Anfrage, die Darstellungen der Weko seien falsch, insbesondere was die Beschreibung der Wettbewerbszusammenhänge betreffe. Der Branchenverband des Pharmamarkts prüft deshalb einen Rekurs.
swissinfo und Agenturen
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