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Bündner Familien sollen weniger Steuern zahlen

Keystone-SDA

Der Kanton Graubünden will Familien und Zweiverdiener-Ehepaare steuerlich entlasten. Die Regierung schlägt Erhöhungen des Zweiverdiener-Abzugs vor, des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten und der Kinderabzüge.

(Keystone-SDA) Zur steuerlichen Entlastung von Erwerbstätigen soll zudem die Freigrenze beim kantonalen Einkommenssteuersatz erhöht werden. Das teilte die Exekutive am Donnerstag mit. Vorgesehen sind die Entlastungen im Regierungsentwurf der Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes. Die Revision geht auf einen Auftrag aus dem Grossen Rat von 2022 zurück.

Die Steuergesetzesrevision bildet den zweiten Umsetzungsschritt des Parlamentsauftrags. Um Graubünden als attraktiven Kanton für Familien und Zweiverdiener-Ehepaare zu positionieren, beantragt die Regierung dem Grossen Rat eine Erhöhung des maximalen Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten von 10’000 Franken auf neu 25’000 Franken.

Mit der Schweiz verbunden

Schweizweite Spitzenposition angestrebt

Der Zweiverdiener-Abzug soll zudem von 500 Franken auf 2000 Franken steigen und Kinderabzüge werden substanziell erhöht. «Damit soll der Kanton Graubünden bei den Kinderabzügen eine schweizweite Spitzenstellung einnehmen», schrieb die Exekutive.

Weiter sollen erwerbstätige Personen von einer Erhöhung der Freigrenze bei der Einkommenssteuer profitieren. Konkret ist eine Erhöhung der Freigrenze beim kantonalen Einkommenssteuersatz um 500 Franken auf neu 16 000 Franken vorgesehen.

Die Teilrevision führt zu Mindereinnahmen bei den Kantonssteuern von 21 Millionen Franken, bei den Gemeindesteuern von 20 Millionen Franken und 2 Millionen bei den Kirchensteuern.

Graubünden für Familien attraktiv machen

Bereits in der Dezembersession 2023 hatte das Parlament in einem ersten Schritt eine Steuerfusssenkung beschlossen für die Einkommens-, Vermögens- und Quellensteuer von 100 Prozent auf 95 Prozent. Diese Steuerfusssenkung wirkt sich ab 2025 mit Mindereinnahmen von jährlich 32 Millionen Franken auf den Kantonshaushalt aus.

Von der Gesamtsteuerentlastung aus beiden Revisionsetappen von jährlich 75 Millionen Franken wird der Kanton mehr als zwei Drittel tragen. Das Parlament berät die Vorlage im August. Anfang 2026 sollen die Änderungen in Kraft treten.

Die Regierung erhofft sich von der Steuerrevision eine Steigerung der Attraktivität des Kantons schweizweit und international für Familien und erwerbstätige Personen. «Der Kanton Graubünden sichert sich damit seine im interkantonalen Vergleich gute Position bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen», hiess es.

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