Bündner Wildhüter nach Luchsabschüssen zu Geldbusse verurteilt
Ein Bündner Wildhüter ist wegen Fehlabschüssen von der Staatsanwaltschaft zu einer Busse im vierstelligen Bereich verurteilt worden. Der Mann hatte letzten November während der Wolfsregulation versehentlich drei Luchse in der Surselva geschossen. Er zeigte sich danach selbst an.
(Keystone-SDA) Der Wildhüter habe den Strafbefehl akzeptiert, erklärte die Staatsanwaltschaft Graubünden am Donnerstag auf Anfrage zu einem Bericht in der «Südostschweiz». Der Strafbefehl sei daher rechtskräftig.
Der Wildhüter wurde wegen mehrfacher Übertretung des eidgenössischen Jagdgesetzes verurteilt und wegen fahrlässiger Tötung einer geschützten Tierart. Der Strafvorwurf lautet, der Wildhüter habe die Tiere vor dem Schuss nicht genügend klar identifiziert.
«Ein grosser Fehler»
«Es war wirklich ein grosser Fehler, den wir ausserordentlich bedauern», hatte der oberste Bündner Wildhüter, Adrian Arquint, nach den Luchstötungen gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärt.
Der Wildhüter sei der festen Überzeugung gewesen, auf drei zum Abschuss freigegebene Jungwölfe in der Surselva zu schiessen. Doch er erlegte ein Luchsmännchen und zwei junge Luchse. Der Vorfall geschah nachts. Die Tiere wurden mittels Wärmebildtechnik aufgespürt.
«Es macht es sicherlich nicht einfacher, aber ein Wildhüter kann Luchse von Wölfen grundsätzlich auch nachts unterscheiden», sagte damals Arquint, der das Amt für Jagd und Fischerei leitet.
Vorübergehend von Wolfsjagd ausgeschlossen
Der Wildhüter war nach dem unseligen Vorfall von der weiteren Teilnahme an der damals laufenden Wolfsregulation ausgeschlossen worden, aber von keinen anderen Aufgaben. Der Mann trage die strafrechtlichen Konsequenzen und habe aus dem Fehlabschuss gelernt, sagte nun der Wildhutchef. «Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, ihn von der diesjährigen Regulation auszuschliessen», so Arquint.
Nach dem Vorfall habe das Amt für Jagd und Fischerei veranlasst, dass den Mitarbeitern für ihre Arbeit in der Nacht die neueste Technik und Ausrüstung zur Verfügung gestellt werde.