Bank Coop erhält Verweis von SIX wegen Verletzung von Ad-hoc-Publizitäts-Regeln
Zürich (awp) – Die Bank Coop AG hat von der Sanktionskommission der SIX Swiss Exchange AG einen Verweis erhalten. Grund für den Verweis sei eine Verletzung der Richtline betreffend Ad-hoc-Publizität bei der Publikation des Geschäftsberichts 2008 sowie der Offenlegungsvorschriften der Corporate-Governance-Richtlinie im selben Jahresbericht, teilt die SIX am Donnerstag mit.
Im Detail habe eine Ad-hoc-Mitteilung des Instituts im Januar 2009 über den Geschäftsverlauf im Vorjahr keine Informationen über die Entwicklung des Nettoneugeldes enthalten. Auch habe die Bank im Geschäftsbericht 2008 nicht ausreichend offengelegt, von welchen Kriterien die Höhe der leistungsabhängigen Vergütungskomponenten von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung abgehangen seien bzw. wie die dafür massgeblichen Kriterien gewichtet worden seien, so die Begründung der SIX.
rt/cf