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Basler Grosser Rat begnadigt verurteilten Psychiater

(Keystone-SDA) Basel – Der Zürcher Sterbehelfer Peter Baumann ist vom baselstädtischen Kantonsparlament begnadigt worden. Das Bundesgericht hatte 2009 den Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung eines psychisch Kranken 2001 in Basel bestätigt. Der 75-Jährige gilt weiter als verurteilt.
Der Grosse Rat beschloss die Begnadigung am 3. Februar mit 69 gegen 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen, wie dem Ratsprotokoll zu entnehmen ist. Die kurze Beratung ohne Namensnennung hatte in den Medien kein Echo gefunden, wie die «Basler Zeitung» bemerkte. Der Prozess über zwei kantonale Instanzen hatte Schlagzeilen gemacht.
Das baselstädtische Appellationsgericht hatte im Oktober 2008 das Strafgerichtsurteil vom Vorjahr korrigiert: Es sprach Baumann zwar in einem Fall von 2002 frei, erkannte im anderen Fall aber auf vorsätzliche statt fahrlässige Tötung. Deswegen erhöhte es die Strafe von drei auf vier Jahre Freiheitsentzug.
Die Begnadigungskommission des baselstädtischen Kantonsparlamentes hatte nun einstimmig die Begnadigung beantragt – das Gesuch eingereicht hatte die Ehefrau. Der Grosse Rat solle Baumann, der 86 Tage in Untersuchungshaft gesessen hatte, die Strafe erlassen, wobei explizit das Gerichtsurteil nicht aufgehoben werde, hiess es.
Die Kommission begründete ihren Antrag unter anderem mit einer seither geänderten Rechtslage; mangels eines wirklich passenden Gesetzesartikels sei damals die Strafe arg hoch ausgefallen. Sie beantragte die Begnadigung zudem mit drei Jahren Bewährung. Aus dem Rat kam nur ein Votum; dieses zog Baumanns Einsicht in Zweifel.

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