Bayer (Schweiz) reicht Beschwerde gegen Bussenbescheid der Weko ein
Zürich (awp) - Die Bayer (Schweiz) AG akzeptiert den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) vom 01.12.2009 nicht und reicht beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde ein. Das Pharma-Unternehmen weise den Vorwurf von jeglichen Preisabsprachen klar zurück, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. "Es wurden seitens Bayer (Schweiz) AG keine Vereinbarungen und keine Absprachen über Publikumspreise mit Apotheken oder selbstdispensierenden Ärzten getroffen", so die Mitteilung weiter. Bayer sei überzeugt, gemäss der geltenden schweizerischen Gesetzgebung gehandelt zu haben.
Die Weko hatte Anfang Dezember mitgeteilt, dass die Vereinbarungen über die Festlegung von Wiederverkaufspreisen zwischen den Produzenten und den Verkaufsstellen von drei Hors-Liste-Medikamenten unzulässig seien. In der Folge hat die Kommission gegen die betroffenen Pharmaunternehmen Pfizer AG, Eli Lilly (Suisse) SA und Bayer (Schweiz) AG eine Busse von 5,7 Mio CHF verhängt.
Die Weko begründete den Bussenbescheid damit, dass die Produzenten die Wiederverkaufspreise für ihre Medikamente gegen erektile Dysfunktion (Viagra, Cialis und Levitra) in der Form von Publikumspreisempfehlungen festgelegt hätten. Diese Preise seien in die branchenspezifischen Informatiksysteme integriert worden oder würden direkt von den Grossisten an die Apotheken und an die selbstdispensierenden Ärzte übermittelt. Apotheken und Ärzte würden die Preise dann zu einer grossen Mehrheit unverändert anwenden. Damit handle es sich um unzulässige Abreden gemäss Kartellgesetzes, weil damit die Wiederverkaufspreise festgelegt würden.
rt/ps