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Pfefferspray an Demo: Basler Polizist kriegt bedingte Geldstrafe

Keystone-SDA

Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Donnerstag einen Polizisten wegen Amtsmissbrauchs und einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Grund ist ein Pfefferspray-Einsatz ohne Vorwarnung ins Gesicht eines Demonstranten im Juli 2020.

(Keystone-SDA) Die bedingte Geldstrafe beträgt 50 Tagessätze zu 180 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das Gericht stützte sich in seinem Urteil auf Videoaufnahmen. Dort sehe man klar, dass der Demonstrant kein Verhalten zeige, das auf die Gefahr eines bestehenden Angriffs auf den Polizisten schliessen lasse, sagte Gerichtspräsident Roland Strauss.

Der Polizist mit Jahrgang 1973 hätte den Mitteleinsatz mit Handzeichen oder einem Hochheben des Pfeffersprays androhen müssen. So etwas habe aber nicht stattgefunden, wie auf dem Video zu sehen sei, sagte Strauss.

Der Beschuldigte habe den legitimen Auftrag gehabt, ein von der Demo blockiertes Polizeiauto wie auch sich selbst zu schützen. «Das bedeutet aber nicht, dass dies alle Mittel rechtfertigen würde, ohne dass eine klar erkennbare Gefahr besteht», hielt der Gerichtspräsident fest. «So darf staatliche Macht nicht ausgeübt werden.»

«Ein isolierter Ausreisser»

Dabei anerkannte Strauss, dass der Polizist innert Sekundenbruchteilen eine Entscheidung fällen musste. Leider habe er einmal eine falsche Entscheidung getroffen.

Bei der Strafzumessung ging das Gericht daher weniger weit als in der Anklageschrift gefordert. Die 50 statt 100 Tagessätze erklären sich damit, dass der Beschuldigte in seiner langen Polizistenkarriere nie Anlass zu Beanstandungen gegeben hat, wie Strauss festhielt.

«Wir haben es mit einem isolierten Ausreisser und nicht mehr zu tun». Der Mann habe seine Tat nicht etwa geplant und es könne auch nicht von systematischer polizeilicher Gewalt die Rede sein. «Das sollte für Ihre berufliche Zukunft keine Auswirkungen haben», sagte Strauss am Schluss zum Beschuldigten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei diesem Vorfall beim Nachtigallenwäldeli im Juli 2020 in Basel kesselte die Polizei eine unbewilligte Kundgebung ein und kontrollierte Personen. Eine Gruppe verhinderte mit einer Sitzblockade, dass ein Polizeiauto wegfahren konnte. Der Demonstrant, der als Privatkläger auftrat, filmte das Geschehen mit seinem Handy.

Daraufhin bekam er den Pfefferspray ins Gesicht ab. Er konnte während einer halben Stunde nichts sehen, verspürte während Tagen ein Brennen, benötigte jedoch keine ärztliche Behandlung. Die Kundgebung vom 4. Juli 2020 war eine Protestaktion vor der Staatsanwaltschaft in Solidarität mit den Angeklagten in den «Basel Nazifrei»-Prozessen.

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