
Bei Konkubinatspaaren werden Väter nicht automatisch anerkannt
(Keystone-SDA) Bern – Künftig sollen Eltern unabhängig davon ob sie verheiratet sind oder nicht, das Sorgerecht gegenüber Kindern gemeinsam ausüben. Bei Konkubinatspaaren soll das Sorgerecht aber nicht automatisch auf den Vater ausgedehnt werden.
Nach Auswertung der Vernehmlassung zum Sorgerecht beschloss der Bundesrat, weniger weit zu gehen, als er ursprünglich vorgeschlagen hatte. So soll das Sorgerecht bei ledigen Eltern wie bisher vorerst einzig der Mutter zustehen.
Zum gemeinsamen Sorgerecht kommt es nur, wenn sich die Mutter mit dem Sorgerecht des Vaters einverstanden erklärt oder wenn das Gericht auf Klage des Vaters hin so entscheidet.
Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft vorgeschlagen, dass das Sorgerecht automatisch beiden Elternteilen zustehen soll, wenn der Vater das Kind anerkannt hat. Dieser Vorschlag fand in der Vernehmlassung aber keine Mehrheit.
Grösstenteils auf Zustimmung gestossen war hingegen der Vorschlag, wonach nach einer Scheidung das Sorgerecht von Gesetzes wegen von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt werden muss. Der Bundesrat will mit dieser Revision des Zivilgesetzbuches die Grundlage schaffen, damit Kinder auch nach der Trennung der Eltern mit beiden Elternteilen eine intakte Beziehung aufrechterhalten könne.