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Beide Appenzell setzen Bundesvorgaben zur Raumplanung gemeinsam um

Keystone-SDA

Ende September 2023 verabschiedeten National- und Ständerat die zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Die beiden Appenzeller Kantone wollen die Vorgaben aufgrund ihrer vergleichbaren Streusiedlungsstrukturen soweit möglich gemeinsam umsetzen. Schwerpunkte sollen die Stabilisierung der Gebäude und versiegelten Flächen sowie die Einführung einer Abbruchprämie sein.

(Keystone-SDA) Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz erhalten die Kantone laut einer gemeinsamen Medienmitteilung von Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden vom Donnerstag mehr Handlungsspielraum im Bereich «Bauen ausserhalb Bauzone». Sie müssen aber gleichzeitig sicherstellen, dass die Zahl der Gebäude und die versiegelten Flächen insgesamt nicht weiter zunehmen.

Die Kantone werden gemäss Mitteilung verpflichtet, die Entwicklung der Gebäude und versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen zu überwachen und langfristig zu stabilisieren. Konkret sollen die Zahl der Gebäude und die versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen langfristig noch höchstens um 2 Prozent zunehmen.

Zurückhaltende Bewilligungspraxis

Laut Mitteilung verfolgen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden bereits seit Jahren eine zurückhaltende Bewilligungspraxis für neue Gebäude und Bodenversiegelungen ausserhalb der Bauzone. Die bisherigen Auswertungen zeigten, dass sich dieser Ansatz bewähre: «Das Wachstum liegt in beiden Kantonen deutlich unter dem zulässigen Schwellenwert von zwei Prozent.» Diese Ausgangslage schaffe Spielraum für künftige Entwicklungen ausserhalb der Bauzonen.

Spielräume langfristig erhalten

«Beide Kantone halten an ihrer bisherigen Bewilligungspraxis fest», schreiben sie weiter. Damit sollen die bundesrechtlich eingeräumten Entwicklungsspielräume möglichst langfristig erhalten bleiben. Gleichzeitig seien die Kantone verpflichtet, «ein Stabilisierungskonzept zu erarbeiten und die vorgesehenen Massnahmen im kantonalen Richtplan zu verankern». Die entsprechenden Arbeiten seien in beiden Kantonen aufgenommen worden und würden eng aufeinander abgestimmt.

Auch die Grundlagen für die bundesrechtlich vorgesehene Abbruchprämie erarbeiten die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden laut Mitteilung gemeinsam. Der Kanton will dazu zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

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