Berner Kantonsparlament nimmt Gegenvorschlag zur Wolfsinitiative an
Das bernische Kantonsparlament hat am Dienstag den Gegenvorschlag der Finanzkommission (Fiko) zur Wolfsinitiative knapp angenommen. Noch sind aber nicht alle Details geklärt.
(Keystone-SDA) Die Fiko forderte in ihrem Gegenvorschlag zur Volksinitiative für einen «regulierbaren Grossraubtierbestand», dass der Bestand von Grossraubtieren nicht mehr gefördert werden darf. Der Kanton soll zudem seinen Spielraum zur Begrenzung des Bestands ausschöpfen und Schutzmassnahmen sollen nur zumutbar sein, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind.
Während die Initiative eine Änderung auf Stufe Verfassung vorsieht, würde der Gegenvorschlag eine Gesetzesänderung bedeuten. Das Parlament war sich einig, dass zweiteres passender ist, wobei SP, Grüne und GLP auch den Gegenvorschlag auf Stufe Gesetz ablehnten.
Nicht einig war sich der Rat hingegen, ob die Regulierung des Grossraubtierbestands überhaupt in die Kompetenz des Kantons fällt. «Wir tun so, als ob es in Bezug auf den Wolf im kantonalen Recht irgendetwas zu regeln gäbe», sagte Casimir von Arx (GLP). Das stimme aber nicht. «Der Kanton nützt seinen Spielraum bereits vollständig aus.»
Das sah auch Andrea Rüfenacht von der SP-Fraktion so. Es werde im falschen Haus diskutiert. «Die Vorschriften macht der Bund, der Kanton vollzieht sie.» Auf Kantonsebene bestehe weder Handlungsspielraum noch Handlungsbedarf, befand Thomas Hiltpold (Grüne). «In der eidgenössischen Jagdverordnung ist alles geregelt. Der Kanton ist nicht zuständig.»
Gegenerschaft findet kein Gehör
Die Gegnerinnen und Gegner fanden damit kein Gehör, die Befürwortenden sprachen sich für Regeln auf Kantonsebene aus. Es sei kein schönes Bild, wenn man die eigenen Tiere tot vorfinde, sagte Martin Schlup (SVP). «Wir wollen den Wolf nicht ausrotten. Aber wir wollen ihn regulieren.»
Der Regierungsrat hatte im Vorfeld sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag abgelehnt. Der zuständige Regierungsrat Christoph Ammann (SP) bekräftigte diese Haltung erneut. Ein neuer Verfassungsartikel hätte faktisch keine Auswirkung, eine Anpassung des Jagdgesetzes gäbe dem Kanton praktisch keine Kompetenz.
Ressourcen für Schutz- und Beratung sowie die Wildhut, das würde der Regierung wirklich helfen, appellierte er ans Parlament.
Auch Ammann wurde nicht erhört. Der Rat nahm den Gegenvorschlag mit 78 zu 71 Stimmen an. SVP, FDP, Mitte und EDU stimmten geschlossen dafür.
Nicht einig war sich das Parlament, ob das neue Gesetz nur für Wolf und Bär gelten soll oder auch für Luchs und Goldschakal – die vier im Kanton Bern vorkommenden Grossraubtiere. Es beauftragte die Fiko, entsprechende Abklärungen vorzunehmen. Das Gesetz wird zu einem späteren Zeitpunkt nochmals im Grossen Rat behandelt.
Unbestritten war hingegen die sogenannte Sunset-Klausel: Die Änderung des Gesetzes würde nur während acht Jahren gelten und danach wieder verfallen.
Rückzug Initiative oder Referendum?
Ob es zu einer Volksabstimmung kommen wird, bleibt bis auf weiteres unklar. Die Initianten stellten in Aussicht, dass sie ihre Initiative zurückziehen würden, sollte der Rat den Gegenvorschlag unverändert durchwinken, sagte Ueli Augstburger (SVP). Das hatte er am Dienstag mehr oder weniger gemacht.
Allerdings könnte gegen den Gegenvorschlag, sprich die Anpassung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz, das Referendum ergriffen werden. Die Chance dazu gelte als «relativ hoch», sagte Tobias Vögeli (GLP).