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Berner Obergericht mildert Strafen gegen Männer von Balkan-Familie

Keystone-SDA

Im Prozess um angeblichen Menschenhandel hat das Berner Obergericht am Mittwoch die Strafen gegen drei männliche Mitglieder einer Familie aus dem Balkan reduziert. Die Berufung von zwei ehemaligen Schwiegertöchtern wurde abgewiesen.

(Keystone-SDA) Vor Obergericht standen der Vater der Familie und zwei Söhne. Der Patriarch soll die Heirat seiner insgesamt vier Söhne arrangiert haben, indem er minderjährige Mädchen aus dem Balkan einfliegen liess. Einmal verheiratet, sollen die Frauen laut Anklage unter sklavenartigen Bedingungen im Berner Jura gehalten worden sein.

Der Fall sorgte 2022 für landesweites Aufsehen. Die Familie habe nach mittelalterlichem albanischem Gewohnheitsrecht funktioniert, hiess es. Doch das Regionalgericht in Moutier sah von einer Verurteilung wegen Menschenhandels oder Vergewaltigung ab. Dafür reichten die Beweise nicht aus.

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Der Vater und ein Sohn wurden erstinstanzlich lediglich zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt – der Vater wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz, der Sohn wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen. Ein weiterer Sohn erhielt eine bedingte Geldstrafe wegen Beleidigung und Drohung. Zwei Söhne wurden freigesprochen.

«Zu Sexsklavinnen degradiert»

Zwei Ex-Ehefrauen hielten die Strafen für zu milde und zogen den Fall weiter. «Ich wurde nicht als Person, sondern als Objekt behandelt», sagte die eine Klägerin am Mittwoch vor Gericht. «Er hat mich mit einem Gürtel geschlagen», erklärte die zweite Frau.

Ihr Anwalt sprach von Beleidigungen, Drohungen, Isolation, Körperverletzungen und psychischem Druck. Die zwei Frauen seien zu Sexsklavinnen degradiert worden. Die Beweiswürdigung im erstinstanzlichen Urteil habe an schweren Mängeln gelitten, machte er geltend. Es brauche eine angemessene Verurteilung.

Der Vater der Familie wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe auch vor Obergericht zurück. Seine beiden mitangeklagten Söhne beteuerten, sie hätten nie Gewalt oder Zwang angewendet. Die Generalstaatsanwaltschaft war an dem zweitinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt.

«Nicht glaubwürdig»

Das Obergericht wies die Berufung ab. Das Geschehen habe sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt, hielt der Vorsitzende Richter in der Urteilsverkündung fest. Keine aussenstehende Person wisse also, was geschehen sie. Die Aussagen der beiden Klägerinnen seien aber nicht glaubwürdig. Es gebe starke Zweifel am Bild von Sklavinnen.

Die Strafen wurden um zehn Prozent reduziert. Für den Vater der Familie heisst das zum Beispiel, dass die bedingte Freiheitsstrafe wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz von 150 auf 135 Tage gesenkt wurde.

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