
Berner Regierung will Praxis bei Steuereinsprachen nicht ändern

Der Berner Regierungsrat sieht keinen Grund, die Beurteilung von Steuereinsprachen neu zu regeln. Er empfiehlt eine Motion von Carlos Reinhard (FDP/Thun) zur Ablehnung.
(Keystone-SDA) Reinhard und weitere Grossratsmitglieder von GLP, SVP, FDP und EDU verlangen, dass Einsprachen nicht mehr von jener Person beurteilt werden, welche die Veranlagung erstellt hat. Es brauche eine unabhängige Beurteilung. Andere Kantone trennten Veranlagung und Einsprache organisatorisch.
Der Regierungsrat verweist in seiner Antwort auf Bundesrecht. Dieses schreibe vor, dass die Einsprache von der Veranlagungsbehörde zu behandeln sei. Die unabhängige Überprüfung sei im Kanton Bern durch zwei Instanzen – Steuerrekurskommission und Verwaltungsgericht – gewährleistet.
Zudem verweist die Regierung auf Effizienz und Qualität: Im Vier-Augen-Prinzip entscheide die vorgesetzte Person mit. Bei rund 770’000 Veranlagungen pro Jahr betrage die Einsprachequote knapp vier Prozent. Rund 80 Prozent führten zu Reduktionen – oft wegen nachgereichter Unterlagen.
Ein Systemwechsel würde laut Regierung zusätzliche Stellen und Softwareanpassungen erfordern. Zudem gäbe es längere Bearbeitungszeiten.
Ein Vergleich mit anderen Kantonen sei schwierig, schreibt die Regierung weiter. So werde nicht in allen Kantonen die Veranlagung zentral durch die kantonale Steuerverwaltung durchgeführt.
In den im Vorstoss aufgeführten Kantonen Aargau, Luzern und Zürich seien die Gemeindesteuerämter für die Veranlagung zuständig. Die kantonale Steuerverwaltung trete dann als Einspracheinstanz auf. Doch selbst in diesen Fällen sei die veranlagende Person in der Regel in die Erarbeitung des Einspracheentscheides involviert.