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Bezirksgericht Zürich urteilt über HIV-Ansteckung

(Keystone-SDA) Obwohl sie wusste, dass sie HIV-positiv war, hat eine heute 32-jährige Frau mit zwei Männern ungeschützten Sex gehabt. Dass sie sie ansteckte, stufte das Bezirksgericht Zürich am Donnerstag als schwere Körperverletzung ein.

Das Gericht verurteilte sie zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren. 12 Monate davon muss sie absitzen. Die aus Afrika stammende Frau lebt seit 2002 in der Schweiz.

Obwohl mit einem Schweizer verheiratet, pflegte sie regelmässig sexuelle Beziehungen zu den beiden Liebhabern, auch nachdem sie 2005 erfahren hatte, dass sie mit dem Aids-Virus infiziert ist. Beide steckte sie an. Dank Medikamenten geht es ihnen heute aber gut.

Erhebliches Verschulden

Eines der Opfer erhob Klage gegen die Frau. Der zweite Mann hat noch heute eine intime Beziehung mit ihr. Die Anklage lautete auf schwere Körperverletzung und den Versuch dazu sowie Verbreiten menschlicher Krankheiten.

Die Angeschuldigte versicherte, sie bedaure das Ganze. Nur aus Scham habe sie ihre Krankheit verschwiegen. Der Verteidiger plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen versuchter schwerer Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft verlangte zwei Jahre und sechs Monate teilbedingt sowie 1000 Franken Busse. Ein Jahr sollte die Frau absitzen. Im einen Fall plädierte sie auf vorsätzliche schwere Körperverletzung, im zweiten auf Versuch. Das Gericht sprach die Angeklagte antragsgemäss schuldig. Es stellte ein erhebliches Verschulden fest.

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