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BGER/Hochspannungsleitungen vermehrt unter der Erde möglich

Lausanne (awp/sda) – Das Bundesgericht ebnet den Weg, damit Hochspannungsleitungen in schönen Landschaften künftig vermehrt unterirdisch verlegt werden müssen. Die Richter in Lausanne haben der Aargauer Gemeinde Riniken im Streit mit dem Energiekonzern Axpo Recht gegeben.
Gemäss dem Urteil muss die neue Hochspannungsleitung Beznau-Birr im Gebiet Gräbihübel bei Riniken auf einer Strecke von rund einem Kilometer unterirdisch verlegt werden. Die Axpo AG hatte beabsichtigt, die bereits bestehende Freileitung durch eine ebensolche mit leicht geänderter Linienführung zu ersetzen.
Die Gemeinde Riniken und zahlreiche Privatpersonen verlangten, dass die Leitung zur Schonung der Landschaft Gräbihübel teilweise unterirdisch verkabelt werde. Das Bundesamt für Energie lehnte dieses Ansinnen 2006 ab und erteilte die Plangenehmigung für eine Freileitung, was vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Gemeinde und der weiteren Opponenten nun gutgeheissen. Die Sache geht zur Ausarbeitung eines konkreten Projekts für die Verlegung unter der Erde zurück ans Bundesamt für Energie.
Das Gericht erinnert zunächst daran, dass nach bisheriger Praxis eine unterirdische Verkabelung wegen der höheren Kosten und sonstiger Nachteile in der Regel nur dann als notwendig erachtet wurde, wenn es sich um eine “besonders schützenswerte Landschaft” im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes handelt.
Im letzten Jahrzehnt seien unter der Erde verlegte Kabelanlagen wegen des technischen Fortschritts nun aber leistungsfähiger, zuverlässiger und billiger geworden. Eine Verkabelung könne sich deshalb heutzutage auch aufdrängen, wenn es um die Erhaltung einer Landschaft von “nur” mittlerer oder lokaler Bedeutung handle.
Ins Gewicht falle vor allen die bessere Energieeffizienz der unterirdischen Verkabelung. Die Stromverluste seien bei Freileitungen erheblich grösser als diejenigen einer Kabelanlage. Dies sei nicht nur energiepolitisch bedenklich, sondern führe über die gesamte Betriebsdauer der Anlage gesehen auch zu hohen Kosten.
Insgesamt würden die höheren Investitionskosten für Erdanlagen die Stromverlustkosten von Freileitungen weitgehend ausgleichen. Laut Gericht ist allerdings zu beachten, dass im konkreten Fall nur eine kurze Strecke in gut zugänglichem Gebiet betroffen ist. Grundsätzlich sei immer ein Kostenvergleich im Einzelfall nötig. (Urteil 1C_398/2010 vom 5.4.2011; BGE-Publikation)

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