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Bischofskonferenz billigt Forschung am Menschen – unter Vorbehalt

(Keystone-SDA) Bern – Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) sagt Ja zum Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen. Sie fordert jedoch, beim Ausarbeiten des Gesetzes wachsam zu sein. Abgestimmt wird am 7. März.
Die Bioethik-Kommission der SBK befürworte den Verfassungsartikel, weil er das Prinzip der Menschenwürde berücksichtige, dem die Forschungsfreiheit untergeordnet bleibe. Dies teilte die SBK mit.
Die Bischöfe bitten das Parlament jedoch, das Gesetz nur anzunehmen, wenn unter anderem folgende Leitlinien strikte eingehalten werden: An urteilsunfähigen Personen darf nur Forschung mit minimalen Risiken – etwa Probenentnahmen – vorgenommen werden; der Schutz von Embryonen muss gewährleistet sein, und jede Ideologie ist zurückzuweisen, die nur das Eigeninteresse und nicht das objektive Wohl des Menschen verfolgt.

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