BKW senkt Strompreis um 0,5 Rappen pro Kilowattstunde
(Keystone-SDA) Der Berner Energiekonzern BKW senkt ab 1. Januar 2025 den Stromtarif in der Grundversorgung. Zurückzuführen ist das auf tiefere Produktions- und Swissgrid-Kosten. Konkret sinkt der Strompreis um 0,5 Rappen pro Kilowattstunde.
Für einen Haushalt in einer Fünfzimmerwohnung mit Elektroherd und Wäschetrockner sowie einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden (kWh) bedeutet das eine 6,25 Franken tiefere Stromrechnung pro Monat. Über das ganze Jahr gesehen beläuft sich die Verbilligung auf 75 Franken, wie die BKW-Verantwortlichen am Dienstag mitteilten. Damit beträgt die Tarifsenkung sechs Prozent.
Da die BKW ihr Gebiet vor allem mit Strom aus eigenen Kraftwerken versorgt, schlagen sich bei ihr die Produktionskosten am stärksten auf den Preis nieder. Diese sind Bestandteil der Gestehungskosten, die wiederum zu einem kleinen Teil von den Strommarktpreisen beeinflusst sind, wie das Unternehmen erklärte.
Neue Tarife von Swissgrid
Die Preise am Strommarkt waren vor zwei Jahren stark angestiegen, sanken unterdessen aber wieder. Weiter profitierten die Wasserkraftbetreiber nach dem trockenen Vorjahr im Jahr 2023 von höheren Wasserständen.
Ein weiterer Faktor für die Strompreissenkung ist der Netznutzungstarif. Diesen hielt die BKW trotz der flächendeckenden Einführung digitaler Stromzähler im zweiten Halbjahr 2024 und weiterer Investitionen ins Stromnetz stabil. Grund ist die Änderung verschiedener Tarife der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid.
Zudem senkt Swissgrid ab 2025 die Tarife für die allgemeinen Systemdienstleistungen um 0,2 Rappen pro Kilowattstunde. Auch die Kosten für die vom Bund gegen einen Strommangel eingeführte Stromreserve sanken.
Im weiteren erhöht die BKW rückwirkend auf den 1. Juli 2024 die Einspeisevergütung für zertifizierte Photovoltaikanlagen von einem auf 3,5 Rappen pro Kilowattstunde. Der Kanton Jura führt 2025 eine Abgabe von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde zur Förderung erneuerbarer Energien ein. Die rund 600 Stromproduzenten für Endkunden müssen der Regulierungsbehörde, der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) ihre Tarife bis Ende August melden.