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Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Physiotherapeuten

(Keystone-SDA) Lausanne – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Physiotherapeuten wegen Schändung bestätigt. Er hatte zwei Unihockey-Spielerinnen während dem Massieren an die Scheide gegriffen. Laut den Richtern in Lausanne waren sie bei den Übergriffen trotz Rückenlage wehrlos.
Der Physiotherapeut eines Sportklubs war 2006 beim Massieren der beiden Frauen mit den Händen immer näher an ihren Schambereich gerückt und hatte sie schliesslich mehrmals an der Scheide berührt. Das Bündner Kantonsgericht sprach ihn wegen dieser Übergriffe der mehrfachen Schändung und der sexuellen Belästigung schuldig.
Keine Sicht in BauchlageEs verhängte gegen den Mann eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 110 Franken. Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun bestätigt und die Beschwerde des Physiotherapeuten abgewiesen. Der Betroffene hatte argumentiert, dass die Frauen bei den fraglichen Übergriffen auf dem Rücken gelegen hätten.
Das Bundesgericht habe in früheren Urteilen deutlich gemacht, dass Widerstandsunfähigkeit und damit eine Schändung im Rahmen einer medizinischen Massage nur vorliegen könne, wenn sich das Opfer in Bauchlage befinde. Bei Rückenlage habe die betroffene Person dagegen Sicht auf das Geschehen und könne sich zur Wehr setzen.
Ungewollte Berührung besprechenDas Bundesgericht hält ihm entgegen, dass die Opfer durch die Berührung ihrer Geschlechtsteile überrascht worden sind. Damit habe eine «situationsbedingte Widerstandsunfähigkeit» vorgelegen. Im Zeitpunkt, wo sie die Berührung an ihrer Scham realisiert hätten, sei der Tatbestand der Schändung bereits erfüllt gewesen.
Weiter hält das Gericht fest, dass eine ungewollte Berührung der Geschlechtsteile bei einer fachgerechten Massage praktisch ausgeschlossen werden kann. Komme es zu einer unabsichtlichen Berührung, habe der Therapeut die Behandlung zu unterbrechen, den Patienten aufzuklären und das weitere Vorgehen zu besprechen.

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