Alle drei Vorlagen am Ständemehr gescheitert
Die Schweiz will keine Einbürgerungen an der Urne, keinen "Maulkorb" für die Behörden und keinen neuen Gesundheitsartikel. Die drei Vorlagen scheiterten am Ständemehr. Zudem zeichnet sich bei allen Vorlagen auch ein deutliches Volks-Nein ab.
Der Ja-Anteil bei der Einbürgerungs-Initiative beträgt hochgerechnet 36%, beim Gesundheitsartikel 31% und bei der Behördenpropaganda-Initiative 26%.
Mit Ausnahme des Kantons Schwyz, der Ja sagte zur Einbürgerungsinitiative, haben alle bisher ausgezählten Kantone die drei Vorlagen abgelehnt.
Grosse Verliererin des Abstimmungswochenendes ist damit die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP), die drei Mal die Ja-Parole ausgegeben hatte.
Die Einbürgerungsinitiative verlangte, dass Einbürgerungen wieder in geheimer Abstimmung durch das Stimmvolk an der Urne entschieden werden können.
Diese Praxis war ausgesetzt worden, nachdem sie das Bundesgericht vor einigen Jahren in einem Urteil als verfassungswidrig erklärt hatte.
Für die SVP ist dieses Verbot eine inakzeptable Einschränkung der Volksrechte, während die Gegner der Initiative «Für demokratische Einbürgerungen» die frühere Praxis als diskriminierend bezeichnen. Nun war in dieser Sache am 1. Juni das Stimmvolk gefragt.
Die zweite Vorlage war ebenfalls eine Volksinitiative, lanciert vom unabhängigen Komitee «Bürger für Bürger».
Die Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» verlangte, dass der Bundesrat keine Steuergelder mehr für Abstimmungspropaganda einsetzen und sich nur einmal zu einer Vorlage äussern darf.
Die Gegner der Vorlage betonten hingegen, die Landesregierung habe den Auftrag, dem Stimmvolk seine Meinung zu den jeweiligen Vorlagen mitzuteilen.
Verfassungs-Artikel
Das dritte Thema schliesslich drehte sich um das knifflige Problem der Gesundheitskosten. Das Stimmvolk musste sich zum Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung» äussern.
Dieser sah vor, einige Prinzipien in der Verfassung festzuschreiben, um zukünftigen Debatten über die Gesundheitspolitik einen klareren Rahmen zu geben.
Die Befürworter betonten, beim Krankenversicherungs-Artikel gehe es lediglich darum, einige Grundsätze in der Verfassung zu verankern, die bereits heute gültig seien.
Doch diese wenigen «generellen» Artikel hatten eine grosse Opposition provoziert. Die Gegner befürchteten, die Vorlage öffne die Tür weit für ein «Diktat» der Krankenkassen und einen Leistungsabbau.
swissinfo
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