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EU akzeptiert lange Übergangsfrist bei Freizügigkeit

Bulgarien - hier der Bau eines AKW - hat wirtschaftlich Aufholbedarf. Keystone

Bezüglich der Personenfreizügigkeit für rumänische und bulgarische Arbeiter haben die EU-Staaten dem Verhandlungsergebnis mit der Schweiz zugestimmt: Es gelten Übergangsregeln bis Mitte 2019.

Alle EU-Staaten, auch Rumänien und Bulgarien, stimmten zu. Die Schweiz bezeichnet die Lösung als “annehmbar”.

Die Lösung für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die beiden neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien steht: Die Fachdiplomaten der 27 EU-Staaten stimmten dem Ergebnis der Verhandlungen mit der Schweiz zu, wie Sitzungsteilnehmer bestätigten.

Die schweizerische Landesregierung wird vielleicht bereits am Mittwoch über das Verhandlungsergebnis beraten, bis Mitte Februar könnte es paraphiert sein.

Die Schweiz hat sich mit ihrer Hauptforderung nach einer langen Übergangszeit bis zur vollen Freizügigkeit durchgesetzt. “Wir wünschen uns gegenüber Rumänien und Bulgarien ein zusätzliches Sicherheitsnetz”, hatte der Schweizer Verhandlungsleiter und Vizedirektor des Bundesamtes für Migration, Dieter Grossen, während der Verhandlungen betont.

Kontingente steuern die Zuwanderung

Er begründete dies mit dem “grösseren Wanderungsdruck” aus den zwei wirtschaftlich noch relativ rückständigen Ländern.

Die ausgehandelte Lösung sieht nun in der Tat eine lange Übergangszeit bis Mitte 2019 vor. Anders als bei den zehn übrigen neuen EU-Ländern beginnt die Frist für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien nicht mit dem EU-Beitritt, sondern erst mit dem Inkrafttreten des Abkommens. Das wäre voraussichtlich Mitte 2009.

Danach wird die Zuwanderung rumänischer und bulgarischer Arbeiter während sieben Jahren durch Kontingente gesteuert: Im ersten Jahr dürfen nur 362 Daueraufenthalter und 3620 Kurzaufenthalter kommen. Im siebten und letzten Jahr wird es Kontingente von 1207 Dauer- und 11’664 Kurzaufenthalter geben.

Referendum angedroht

Von 2016 bis Mitte 2019 wird dann die Freizügigkeit gelten. Die Schweiz kann allerdings eine Schutzklausel anrufen und erneut Kontingente einführen, falls zu viele Arbeitskräfte aus den beiden Balkanstaaten auf den Schweizer Arbeitsmarkt strömen. Die volle Personenfreizügigkeit wird es erst ab Mitte 2019 geben.

Dass Bern sich mit der Forderung nach einer langen Übergangszeit durchgesetzt hat, ist politisch bedeutsam, weil der Chefstratege der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), Christoph Blocher, bereits ein Referendum gegen die Vorlage angedroht hat. Die Volksabstimmung dürfte voraussichtlich am 17. Mai 2009 stattfinden.

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Referendum

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das (fakultative) Referendum erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, das Volk über ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz entscheiden zu lassen. Falls das Referendumskomitee innerhalb von 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen kann, kommt es zu einer Abstimmung. Falls das Parlament Änderungen in der Bundesverfassung vornimmt, kommt es zu einem obligatorischen Referendum. Beim fakultativen Referendum…

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Finanzhilfe in Aussicht gestellt

Wie wichtig Bern ein gutes Verhandlungsergebnis war, zeigte der Brief von Aussenministerin Micheline Calmy-Rey vom 8. Januar an die EU: Sie stellte darin einen Entscheid über eine Finanzhilfe auch für Rumänien und Bulgarien in Aussicht – falls zuvor die Verhandlungen über die Personenfreizügigkeit abgeschlossen würden.

Man wolle Bern nun beim Wort nehmen, hiess es am Dienstag in Brüssel. An der Sitzung der EU-Fachdiplomaten wurde die Summe von 250 Mio. Franken genannt – ein Viertel der Kohäsionsmilliarde, welche die Schweiz für die anderen neuen EU-Staaten zahlt.

swissinfo, Simon Thönen, Brüssel

Der freie Personenverkehr oder die Personenfreizügigkeit ist Teil der ersten Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU und wurde vom Schweizer Stimmvolk gutgeheissen.

Das Abkommen mit den 15 “alten” EU-Ländern ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft.

Im September 2005 hat das Stimmvolk der Ausdehnung des Personenverkehrs auf die zehn Staaten zugestimmt, die im Mai 2004 zur EU gestossen sind.

Der EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien verlangt nach einer Erweiterung der Freizügigkeit auf diese beiden Länder.

Der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU ist auf Ende 2008 befristet.

Die EU wird ihn stillschweigend verlängern. In der Schweiz ist die Fortführung und auch jede Erweiterung dem fakultativen Referendum unterstellt.

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